Denkmalschutz: Bern streicht 11'000 Bauten aus dem Bauinventar
Bei der Revision seines Bauinventars hat der Kanton Bern einen Meilenstein erreicht: Die 25'000 als erhaltenswert gelisteten Bauten sind überprüft worden. Nun sollen 11'000 Bauten aus dem Inventar entlassen werden. Das ist heute vor den Medien in Bern bekannt gegeben worden.
Quelle: Katharina Wieland Müller, pixelio.de
Bauernhaus in Ostermundigen (Symbolbild).
Mit dem redimensionierten Bauinventar erfüllt die Denkmalpflege
die Vorgabe des revidierten Baugesetzes, wonach die Anzahl Baudenkmäler im
Kanton Bern nicht mehr als sieben Prozent des Gesamtgebäudebestandes umfassen
darf. Diese Obergrenze hat der Grosse Rat 2016 festgelegt. In der Folge nahm
die Denkmalpflege knapp 2000 Baugruppen und 25'000 bisher als erhaltenswert
eingestufte Inventarobjekte unter die Lupe.
Bei den 11'000 Bauten, die aus dem Inventar entlassen
werden, leistet die Denkmalpflege künftig keine Bauberatung und -begleitung
mehr. Sie bleibe aber eine wichtige Partnerin für Fragen der Baukultur, betonte
die kantonale Denkmalpflegerin Tatiana Lori an der heutign Pressekonferenz.
1000 Baugruppen bleiben unverändert im Bauinventar
Neben den Einzelobjekten verzeichnete das Bauinventar bis
anhin auch rund 2000 Baugruppen. Von diesen verbleibt nach der Überprüfung noch
etwa die Hälfte unverändert im Inventar. Zudem wurde laut Projektleiterin Edith
Keller ein Viertel verändert und ein Viertel ersatzlos aufgelöst.
Baugruppen fassen vorwiegend Baudenkmäler zusammen,
die sich durch ihre Wirkung als Ensemble aufwerten. Meist sind diese über einen
längeren Zeitraum entstanden und beinhalten auch Elemente wie Grünräume,
Strassen und Plätze.
Rechtliche Umsetzung
Nach dem Abschluss der Überprüfung des Bauinventars folgt
nun die rechtliche Umsetzung. Dazu gehören die Stellungnahmen der Gemeinden,
die öffentliche Einsichtnahme und die Verfügungen mit Beschwerdefrist. Das
Gesamtprojekt zur Überarbeitung des Bauinventars soll Ende 2023 termingerecht
abgeschlossen werden.
Der Grosse Rat hatte seinerzeit die Obergrenze beschlossen, um Hausbesitzer von einer lästigen Pflicht zu befreien. Die Ratsmehrheit befand, dass diese selber zu ihrem Eigentum schauen könnten und dafür die Denkmalpflege nicht bräuchten. Manche Eigentümer seien in der Tat froh, wenn ihr Gebäude aus dem Inventar entlassen werde, sagte Regierungsrätin Christine Häsler an der Medienkonferenz. Allerdings gebe es auch Hausbesitzer, die sich durchaus wünschten, dass ihr Gebäude weiterhin als erhaltenswert eingestuft werde. (mai/sda)