Dammsanierung Itobel: Gemeinde Schönholzerswilen muss Kosten mittragen
Nach einem Hangrutsch beim Damm über das Itobel weigerte sich die Gemeinde Schönholzerswilen TG, die Hälfte der Sanierungskosten zu tragen. Der Kanton reichte daraufhin Klage ein. Nun hat ihm das Verwaltungsgericht Recht gegeben.
Bei einem Hangrutsch im Juli 2017 wurden der Damm über das Itobel (Hagenwilertobel) und die Kantonsstrasse K79 zwischen Schönholzerswilen und Hagenwil beschädigt. Grund für den Erdrutsch war gemäss einer Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei von 2021 eine lecke Wasserleitung der Gemeinde, die im Damm verläuft.
In Absprache mit der Gemeinde Schönholzerswilen liess das kantonale Tiefbauamt 2018 den Damm für 600'000 Franken sanieren. Die Politische Gemeinde sorgte gleichzeitig für den Ersatz der Leitungen. Die Kosten für die Arbeiten sollten je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinde tragen. Da sich letztere aber weigerte, reichte der Kanton 2021 Klage ein.
Kanton erhält von Verwaltungsgericht Recht
Wie das kantonale Departement für Bau und Umwelt am Dienstag mitteilte, hat der Kanton nun vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. Die Gemeinde müsse rund 250'000 Franken an die Dammsanierung bezahlen. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde hatte argumentiert, die Ansprüche des Kantons seien verjährt, heisst es weiter.
Auf Antrag der Politischen Gemeinde Schönholzerswilen wurde das Verfahren in einem ersten Schritt auf den Haupteinwand der Gemeinde zur Verjährung beschränkt. Das Verwaltungsgericht habe in seinem Zwischenentscheid vom Sommer 2022 festgestellt, dass die Verjährung nicht eingetreten sei. Dieser Entscheid blieb unangefochten.
Geforderter Betrag etwas reduziert
Anfang 2023 wurde das Verfahren fortgesetzt. Der Kanton hielt an seiner Forderung fest. Inzwischen liegt das rechtskräftige Urteil in der Sache vor, das den Parteien im Juni 2024 eröffnet wurde. Das Verwaltungsgericht habe entschieden, dass die Gemeinde dem Kanton die geforderte Zahlung im Grundsatz leisten müsse, schreibt das Departement.
Dem Kanton wurden rund 86 Prozent des verlangten Betrags zugesprochen (Fr. 251'882.40 statt Fr. 294 429.85). Der geforderte Betrag wurde etwas reduziert, weil das Gericht unter anderem zum Schluss kam, dass nur für eine Kostenbeteiligung der Gemeinde im Umfang von 45 Prozent eine klare Vereinbarung bestehe.
Versicherung hat bereits gezahlt
Direkt bezahlen muss die Gemeinde die offene Rechnung allerdings nicht. Die Haftpflichtversicherung habe den Betrag bereits beglichen, erklärte Gemeindepräsident Ernst Schärrer auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Es habe sich um einen Streit zwischen Versicherung und Kanton gehandelt, der über die Gemeinde gelaufen sei. Die Kommune habe den Betrag nicht selber zahlen wollen, die Haftpflichtversicherung habe sich aber auf den Standpunkt gestellt, dass die Forderung verjährt sei. Dafür brauchte es eine Klärung vor Gericht. (mgt/pb/sda)