Cargo sous terrain: Bundesgesetz tritt im August in Kraft
Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport tritt am 1. August 2022 in Kraft. Dies beschloss der Bundesrat am Mittwoch. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für das privat finanzierte Güterverkehrsprojekt Cargo sous terrain.
Quelle: zvg
Die Transportsysteme von Cargo sous terrain nutzen den Raum in der Tunnelröhre optimal aus. Briefe und Kleinpakete werden in Boxen zum Zielort verfrachtet. Schweres Stückgut wird mit Containern auf einem Schienensystem befördert.
Das Parlament hat im vergangenen Dezember das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport verabschiedet. Damit werden die Voraussetzungen für die Bewilligung des privatwirtschaftlich initiierten Projekts Cargo sous terrain (CST) geschaffen. Hinter dem Vorhaben steht die Vision eines in Tunnels verlegten, unterirdischen Logistiksystems zwischen entsprechenden Zentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz.
Da die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, kann das Gesetz nun ab August 2022 in Kraft gesetzt werden. Dies entschied der Bundesrat in seiner Sitzung von Mittwoch. Daneben wurden auch die Anhänge der Verordnungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Geoinformation angepasst.
Nötig ist dies laut Bundesrat, weil die unterirdische Gütertransportanlage als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen wird. Auf diese Weise könnten die raumplanerischen Interessen zwischen der Betreiberin CST sowie den Kantonen und dem Bund koordiniert werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. (mgt/pb)