Bypass Luzern: Kriens fordert verbindlichere Zusage für A2-Überdeckung
Bereits im März gab der Krienser Stadtrat bekannt, dass er seine Einsprache gegen die Luzerner Umfahrungsautobahn Bypass vor das Bundesverwaltungsgericht weiterzieht. Nun legt er dazu seine Begründung vor. Das Projekt an sich will er damit nicht gefährden.
Quelle: PD
Visualisierung; Das geplante Bypass-Portal im Gebiet Grosshof/Sonnenberg in Kriens.
Der Bund hatte am 23. Februar 2024 die Baubewilligung für das Autobahnvorhaben erteilt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wies dabei die Beschwerde der Stadt Kriens gegen den Bypass weitestgehend ab.
Der Stadtrat von Kriens gab schon am 7. März bekannt, dass er seine Einsprache weiterziehe. Nun legte er dazu seine Begründung vor. Das genehmigte Projekt ende faktisch beim Tunnelportal im Grosshof, teilte er mit. Dies greife aber im wahrsten Sinne des Wortes zu kurz.
Zwischen dem Sonnenbergtunnel und dem Tunnel Schlund führt die A2 schon heute mitten durch Kriens und teilt das Siedlungsgebiet entzwei. Mit dem Bau des Bypass wird die Autobahn noch verbreitert. Eine siedlungsverträgliche Gestaltung des Bauwerks müsse zwingend als Teil des Bypasses realisiert werden, forderte der Stadtrat.
Grösster Nutzen durch teilweise A2-Überdachung
Kriens möchte, dass die offene Autobahn ganz oder zumindest teilweise überdeckt wird. Der Stadtrat will aber auch erreichen, dass es Schutzmassnahmen gegen die Auswirkungen der Bauarbeiten gibt, die 15 Jahre dauern sollen. Er fordert zudem eine durchgehende Busspur bis zum Luzernerhof in Luzern, damit die Erreichbarkeit von Kriens gesichert sei.
Die im Rahmen der Planauflage für den Bau des Bypasses gemachten Zusicherungen zu diesen Forderungen seien fehlend oder zu wenig verbindlich, kritisierte der Stadtrat. Mit dem Weiterzug der Beschwerde wolle er seine Absicht unterstreichen, die negativen Folgen für die Bevölkerung und den Lebensraum zu reduzieren.
Der Stadtrat zeigt sich dabei nach eigenen Angaben kompromissbereit. So hat er das Ergebnis einer Testplanung in die Beschwerde eingebracht. Demnach bringt nicht die vollkommene Überdachung der A2 für Kriens den grössten Nutzen, sondern die Überdeckung von drei Autobahnteilstücken. Ein Kompromiss auf dieser Ebene sei ein gangbarer Weg, hiess es dazu in der Mitteilung.
Gericht soll Verantwortlichkeiten prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht werde seine Anliegen nicht aus technischer Sicht prüfen, teilte der Stadtrat mit. Es habe vielmehr zu beurteilen, inwiefern der Bund als Bauherrschaft nicht nur für die technisch korrekte Abwicklung des Baus verantwortlich sei, sondern auch für die dadurch verursachten Auswirkungen auf die direkte Umgebung.
Neben Kriens hält auch die Stadt Luzern an ihrer Beschwerde gegen das Bypassprojekt fest. Der Stadtrat hatte Ende März mitgeteilt, dass für ihn «die gesicherte Entlastung des Zentrums und verbindliche flankierende Massnahmen für den öffentlichen Verkehr zentral» seien. Auch er vermisst im Projekt eine durchgehende Busspur von Kriens bis zum Luzernerhof.
Eine weitere Einsprache stammt vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS). Dieser hält die geplante Umfahrungsautobahn schlicht für unnötig.
Der Bypass besteht aus einem 3,5 Kilometer langen Tunnel, der von Ibach im Norden von Luzern bis Kriens im Süden führt. Er soll dem Transitverkehr zur Verfügung stehen. Die heutige A2 zwischen Emmen und Kriens soll künftig als Stadtautobahn dienen. Im Endeffekt soll die Umfahrungsautobahn die Strassen im Raum Luzern entlasten. (sda/pb)
Quelle: Bundesamt für Strassen Astra
Grafik zum Gesamtsystem Bypass Luzern.