Bundesrat will Wasserkraft und grosse Kraftwerke als Strom-Reserve
Mit einer Wasserkraftreserve will der Bundesrat allfällige
Ausfälle in der Stromversorgung verhindern. Ergänzend dazu, sozusagen als
zweite Rückfallebene, will er auf Spitzenlast-Kraftwerke setzen. Betrieben
werden sollen sie aber nur in Ausnahmelagen.
Quelle: Micha L. Rieser
Blick auf die Stauanlage Zervreila. (Symbolbild)
Die Wasserkraft-Reserve soll bereits ab dem Winter 2022/23
zur Verfügung stehen, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (Uvek) am Donnerstag mitteilte. Die Betreiber von
Speicherkraftwerken sollen eine gewisse Menge Energie zurückhalten für den
Fall, dass ein Mangel droht. Dafür erhalten sie ein Entgelt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Wasserkraftreserve will
der Bundesrat auf dem Verordnungsweg erlassen. Ins Gesetz geschrieben werden
sollen sie im Zuge der Revision des Stromversorgungsgesetzes.
Kraftwerke als zweite Rückfallebene
Als zweite Rückfallebene – nach der Wasserkraftreserve –
will der Bundesrat auf Spitzenlast-Kraftwerke setzen. Diese sollen klimaneutral
betrieben werden müssen. Er beauftragte am Mittwoch das Uvek, umgehend
Vorbereitungen für den Bau und Betrieb solcher Anlagen an die Hand zu nehmen.
Einerseits soll das Uvek eine allfällige Ausschreibung für
Kraftwerke vorbereiten. Dazu gehören laut Mitteilung die Festlegung der
Dimensionierung und Details zur Wahl von Technologie und Standort. Der
Bundesrat legt dabei den Fokus auf nicht mehr genutzte Infrastrukturen.
Geprüft werden soll zudem, ob die kantonalen Gesetzgebungen
und die Zonenplanung der betroffenen Gemeinde eine Bewilligung überhaupt
ermöglichen.
Nur für Ausnahmelagen
Zu Handen des Parlaments wird das Uvek gleichzeitig
Gesetzesbestimmungen erarbeiten, über die das Parlament bei der laufenden
Revision des Stromversorgungsgesetzes befinden kann. Vorgaben – etwa zum
verwendeten Brennstoff oder zur Kompensation – sollen gewährleisten, dass die
Kraftwerke klimaneutral sind.
Wie die beiden Rückfallebenen bei Engpässen in der
Stromversorgung koordiniert werden, ist Sache des Uvek. Beide Reserven sollen
nur in Ausnahmelagen genutzt werden – nämlich dann, wenn der Strommarkt die
Nachfrage nicht decken kann. Die Kosten für die Reserve werden die
Endkonsumenten tragen müssen.
Elcom geht von Gaskraftwerken aus
Der Bundesrat fällte seine Entscheide am Mittwoch gestützt
auf einen Bericht, den er von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission
(Elcom) angefordert hatte. Darin ist die Rede vom Bau von zwei bis drei
Gaskraftwerken mit insgesamt bis 1000 Megawatt Leistung.
Die Investitionskosten sollen gemäss dem Bericht maximal 700
bis 900 Millionen Franken betragen. Hinzu kommen Betriebskosten von sechs
Millionen Franken im Jahr und Produktionskosten von 138'000 bis 243'000 Franken
pro produzierte Gigawattstunde (GWh) Strom.
Hintergrund der Reserveplanung ist, dass ab 2025 die Risiken
für den Stromimport steigen. Im schlimmsten Fall – zum Beispiel wenn grosse
Kraftwerke im In- und im Ausland gleichzeitig ausfallen – könnte es namentlich
im Winter «während einiger Stunden» zu Versorgungsengpässen kommen.
Bundesrat setzt aufs Stromsparen
Der Bundesrat setzt ausserdem auf das Potenzial des
Stromsparens, um die Stromversorgung sicherzustellen. Unter anderem will er mit
mehr Fördermitteln dafür sorgen, dass Elektroheizungen ersetzt werden. Und für
die Beleuchtung von Zweckbauten könnte es Auflagen geben. Diese Massnahmen
müssen laut Uvek mit den Kantonen angegangen werden.
Weiter sollen die Mindestanforderungen in Sachen Energieeffizienz von elektrischen Geräten erhöht werden. (sda/pb)