Bundesrat will Kantonen bei Grundwasserschutz Beine machen
Der Bundesrat will den Kantonen beim Schutz des Grundwassers Beine machen. Er reagiert damit auf den Befund der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats, wonach diese das Grundwasserschutzrecht 25 Jahre nach der letzten Revision noch immer nicht korrekt umsetzen.
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Wasserreservoir in Schachen, Herisau. (Symbolbild)
Er teile die Ansicht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK-N), teilte der Bundesrat am Dienstag mit. Zur Kenntnis genommen hatte er den GPK-Bericht an seiner Sitzung vom Freitag. Die in vielen Kantonen bestehenden Defizite seien rasch zu beheben. Ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen müsse gewährleistet sein.
Dazu will die Landesregierung die Instrumente stärken, mit denen der Bund den kantonalen Vollzug im planerischen Gewässerschutz kontrolliert, reguliert und unterstützt. Dabei legt sie Gewicht auf eine rasche Präzisierung der Rechtsgrundlagen.
Fristen für die Kantone
Die von der GPK-N abgegebenen sieben Empfehlungen unterstützt der Bundesrat. Zur Beschleunigung des Vollzugs stimmt er verbindlichen Umsetzungsfristen und einer Pflicht zur Berichterstattung über den Stand der Umsetzung bei. Das stärke die Aufsicht durch den Bund deutlich.
Auch die Umsetzung der weiteren Instrumente des Grundwasserschutzes und die Verankerung in der Raumplanung will die Landesregierung im Rahmen der eingeleiteten Revision des Gewässerschutzgesetzes verstärken. Unter die Instrumente fallen etwa Gewässerschutzkarten oder das Ausscheiden von Grundwasserschutzgebieten.
Das von der GPK-N als den Kantonen gegenüber zu wenig aktiv und konsequent kritisierte Bundesamt für Umwelt (Bafu) soll abklären, wie es um seine Ressourcen in dem Bereich steht.
Massnahmen in Umsetzung
Zudem weist der Bundesrat in Zusammenhang mit zwei Motionen der GPK-N auf Geschäfte hin, die beim Vollzug des Grundwasserschutzrechts bereits in Umsetzung sind.
Das Parlament verabschiedete im März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden. Die entsprechenden Anpassungen betreffen das Chemikalien-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetz.
Am 13. März startete der Bundesrat die Vernehmlassung für die Revision der Gewässerschutzverordnung. Der Entwurf setzt den Kantonen eine Frist bis 2034, um ihre Defizite bei Grundwasserschutzzonen und -arealen zu beheben.
In der angepackten Revision des Gewässerschutzgesetzes sieht der Bundesrat zudem die Möglichkeit vor, Zuströmgebiete der Grundwasserfassungen unter Schutz zu stellen. (sda)