Bundesrat will grossen Wind- und Wasserkraftanlagen Schub geben
Wind- und Wasserkraftanlagen, die für die Stromproduktion in der Schweiz die höchste Bedeutung haben, sollen künftig schneller geplant und bewilligt werden. Der Bundesrat hat dazu Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben.
Quelle: fxxu, pixabay, gemeinfrei
Windrad in Entlebuch LU, Symbolbild.
Orientierungspunkt für den Bundesrat
sind die vom Volk an der Urne gutgeheissene Energiestrategie 2050 und die
sichere Stromversorgung. Damit die Ziele erreicht werden können, will er die
Planungs- und Bewilligungsverfahren für die für die Versorgung der «bedeutendsten»
Anlagen für Wasser- und Windkraft vereinfachen und straffen.
Die Bewilligungsverfahren dauerten heute oft viel zu lange,
manchmal bis zu 20 Jahre, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga am
Donnerstag vor den Medien in Bern. Grund seien die aufgeteilten Verfahren.
Dadurch könnten Gegner jede Bewilligung einzeln anfechten
und dabei bis vor Bundesgericht gehen. «Das kostet viel Zeit.» Lange Verfahren
schreckten Unternehmen ab und bewögen sie, im Ausland zu investieren. Davon
habe die Schweiz «herzlich wenig».
Ohne Abstriche bei Natur- und Denkmalschutz
Der Bundesrat will die Verfahren für die «bedeutendsten»
Anlagen der einheimischen Stromproduktion schneller machen, und das ohne
Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz. Der Bundesrat schlägt dazu
ein Konzept mit den Standorten für solche Anlagen vor, das dann Vorgabe für die
kantonale Richtplanung wird.
Zur Bewilligung dieser Anlagen soll auf kantonaler Ebene ein
konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Dieses
soll neben der Baubewilligung auch alle anderen Bewilligungen umfassen, etwa
jene zum Roden, gewässerschutzrechtliche Bewilligungen und das
Enteignungsrecht.
Dies soll laut Bundesrat verhindern, dass ein Projekt in
Etappen aufgeteilt wird und in jeder Etappe bis vor Bundesgericht angefochten
werden kann. Neu soll es nur noch einen Rechtsmittelzug geben, der alle
Rechtsfragen klärt. Der Bundesrat verspricht sich davon eine «wesentliche
Beschleunigung» der Verfahren.
Steuerabzug für Solarpanels
Auch mit dem Ausbau der Solarenergie soll es nach dem Willen
des Bundesrates schneller vorangehen. Im Auge hat er Dächer und Hausfassaden.
Damit dort häufiger Solarzellen platziert werden, sollen Investitionen in
Photovoltaikanlagen nicht nur wie heute bei Sanierungen, sondern neu auch bei
Neubauten von den Steuern abgezogen werden können.
Gemäss den Zielen des Bundesrates soll Photovoltaik ab 2035
mindestens 14 Terawattstunden (TWh) Elektrizität im Jahr liefern. Das wäre über
20 Prozent des heutigen Stromverbrauchs und das Fünffache der derzeitigen
Produktion mit Photovoltaik. Um das Ziel zu erreichen, müssen jedes Jahr
mindestens 730 Megawatt (MW) zugebaut werden. 2020 wurden aber lediglich 457 MW
zugebaut.
Solarpflicht für Neubauten wird diskutiert
Auf eine Pflicht für Hauseigentümer, an ihren Neubauten
Solarpanels anzubringen, verzichtet der Bundesrat zwar. Vom Tisch ist das Thema
aber nicht, denn es steht in der Vernehmlassung zur Diskussion. Eine Motion für
eine «Solarpflicht» für Neubauten hat der Nationalrat angenommen, der Ständerat
hat noch zu entscheiden.
Zudem soll die Bewilligung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht werden. Neu soll ein Meldeverfahren genügen – so wie es bei Dächern in vielen Fällen schon gehandhabt wird. Den Kantonen will es der Bundesrat allerdings ermöglichen, in Schutzgebieten weiterhin eine Bewilligungspflicht vorzusehen.
Eine Reihe von Vorhaben
Die vom Bundesrat bis zum 23. Mai in die Vernehmlassung
gegebenen Änderungen im Energiegesetz gehören zu einer Reihe von Vorhaben für die
sichere Stromversorgung und Klimapolitik.
Eine Vorlage zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren
Energien hat die Regierung dem Parlament im Juni zugestellt. Das Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikaton (Uvek) bereitet eine Verordnung
vor, um die Wasserkraftreserve vorzuziehen. Am «Runden Tisch Wasserkraft»
bezeichneten die Akteure der Wasserkraft im Dezember 15 Projekte für den Ausbau
der Speicherwasserkraft.
Nach dem Volks-Nein zum revidierten CO2-Gesetz im Juni 2021
verabschiedete der Bundesrat im Dezember eine neue Vorlage, die den
Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber 1990 halbieren soll. Die Ende Januar
verabschiedete Langfrist-Klimastrategie des Bundesrates soll zum 2019 gesetzten
Netto-Null-Ziel für 2050 führen. (sda/pb)