Bundesrat verlängert Konzessionsdauer für Seilbahnen
Für die Seilbahnanlagen in der Schweiz besteht dauernd Erneuerungsbedarf. Doch für Ersatzanlagen fehlt oft das Geld, da Seilbahnunternehmen infolge Schneemangels und der Frankenstärke mit stagnierenden Umsätzen konfrontiert sind. Über die Jahre hat sich zudem für Betreiber der administrative Aufwand ständig erhöht.
Quelle: Claudia Bertoldi
Gondelbahn, Symbolbild.
Der Bundesrat ist den Seilbahnunternehmen nun mit mehreren Massnahmen entgegengekommen. Zum einen hat er die Konzessionsdauer für Seilbahnen von 25 auf 40 Jahre verlängert. Zum anderen sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Für gewissen Funktionen wie technische Leiter und andere Spezialisten ist neu ebenfalls keine Anerkennung vom Bund mehr erforderlich. Die Beschlüsse des Bundesrats sollen sowohl Seilbahnunternehmen als auch Bundesbehörden administrative Entlastung bringen.
Die Massnahmen werden das Sicherheitsniveau nicht tangieren, da die materiellen Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen nicht sinken werden, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) schreibt. Konkret müssen die Seilbahnbetreiber weiterhin regelmässig die Sicherheit durch unabhängige Experten überprüfen lassen. Kontrollen betreffen beispielsweise Seile und Elektronik sowie Motoren. Zusätzliche sogenannte Audits führt das BAV selber durch. Bei Verstössen gegen die Sicherheitsbestimmungen droht der Entzug der Betriebsbewilligung.
Die Neuerungen erfordern eine Änderung der Seilbahnverordnung. Bereits angepasst hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Seilverordnung. Die revidierten Verordnungen treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Die Beschlüsse machten zudem Anpassungen an die neue EU-Seilbahnverordnung vom 20. April 2016 notwendig.
Bereits Anfang 2017 haben BAV und das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens Massnahmen zur administrativen Entlastung beschlossen. Dazu zählen laut BAV etwa erweiterte Vorprüfungen von Baudossiers, Schulungen von Projektleitenden, elektronische Hilfsmittel und Verfahren sowie die Klärung des Umgangs mit Normen. Bereits seit zwei Jahren sind Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit. Das gesamte Massnahmenpaket des Bundes bildet Teil des Stabilisierungsprogramms 2017-2019.(mtg/sts)