Revidiertes Beschaffungsrecht tritt 2021 in Kraft
Das revidierte Beschaffungsrecht tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, zusammen mit den entsprechenden Verordnungen.
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Container-Lager, Symbolbild.
Mit der Vorlage wird das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt. Zudem werden die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen weitgehend harmonisiert. Dadurch werde die Rechtssicherheit und die Anwenderfreundlichkeit erhöht, wovon die Unternehmen profitierten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Grosse Bedeutung komme auch der Nachhaltigkeit und dem Qualitätswettbewerb zu.
5,6 Milliarden für Bauleistungen
Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte 2018 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,6 Milliarden Franken. Insgesamt wird das jährliche Einkaufsvolumen auf über 40 Milliarden Franken geschätzt.
Im Parlament hatte vor allem der Heimatschutz zu reden gegeben. Der Ständerat versuchte, Schweizer Anbieter vor Konkurrenz aus Billigländern zu schützen, steuerte damit aber auf einen Konflikt mit der Welthandelsorganisation WTO zu. Am Ende einigte sich das Parlament auf einen Kompromiss, mit dem internationale Streitigkeiten vermieden werden können. (sda)