Bundesrat hebt Einzonungsstopp für Luzern auf
Im Kanton Luzern darf bald wieder Bauland eingezont werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch den im Mai erlassenen Einzonungsstopp aufgehoben.
Quelle: artistico, pixabay, Public Domain-ähnlich
Blick aus der Vogelperspektive auf die Stadt Luzern: Die Tiefsteuerstrategie des Kantons scheint sich auszuzahlen.
Hintergrund ist das revidierte Raumplanungsgesetz. Dieses verpflichtet die Kantone unter anderem, auf den Mehrwert, der bei einer Einzonung entsteht, eine Abgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben.
Der Kanton Luzern hatte zwar eine solche Mehrwertabgabe eingeführt.Weil diese aber erst ab einem Mehrwert von 100'000 Franken oder ab300 Quadratmetern erhoben wurde, verstiess sie gegen Bundesrecht.
Inzwischen hat der Kanton Luzern seine Regelung angepasst. Die Flächen-Freigrenze wurde aufgehoben, der Freibetrag auf 50'000 Franken gesenkt. Falls die angepasste Regelung wie geplant auf den 1. Dezember in Kraft tritt, will der Bundesrat den Einzonungsstopp auf diesen Zeitpunkt hin aufheben, wie es in einer Mitteilung heisst.
Wegen fehlender oder bundesrechtswidriger Mehrwertabgaben gilt derzeit in den Kantonen Zürich, Genf und Schwyz ein Einzonungsstopp. Weil sie ihre Richtpläne noch nicht revidiert haben, dürfen Glarus, Tessin und Obwalden ebenfalls kein neues Bauland einzonen. (sda)