Bundesgericht: Zuger Kanti ist nicht mehr im Inventar schützenswerter Denkmäler
Die Gebäude der Kantonsschule Zug sind rechtskräftig aus dem Inventar schützenswerter Denkmäler entlassen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Zuger Heimatschutzes nicht eingetreten, weil diesem keine Beschwerdeberechtigung zukommt.
Quelle: Silvia Wübbens, 2018, Architekturbibliothek.ch, Hochschule Luzern – Technik & Architektur
Die Gebäude der Kantonsschule Zug sind rechtskräftig aus dem Inventar schützenswerter Denkmäler entlassen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug wies die Beschwerde des Zuger Heimatschutzes gegen die Entlassung der Zuger Kantonsschule Luegeten aus dem Inventar im April vergangenen Jahres ab. Auf dieser Ebene war die als Verein konstituierte Organisation legitimiert, rechtliche Mittel zu ergreifen.
Dieses Verbandsbeschwerderecht gilt jedoch nur auf kantonaler Ebene und nicht vor Bundesgericht, wie dieses in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festhält. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz behält es nur gesamtschweizerisch tätigen Organisationen vor, ans höchste Schweizer Gericht zu gelangen.
Kein Denkmalschutz für Kantonsschule
Der Zuger Regierungsrat hatte im Juni 2020 entschieden, dass die Kantonsschule Zug nicht unter Denkmalschutz gestellt wird. Als Begründung nannte er das teilrevidierte Denkmalschutzgesetz. Demnach kann ein Gebäude nur unter Schutz gestellt werden, wenn ein Denkmal einen «äusserst hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert» hat.
Dabei müssen zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein. Nach Ansicht des Regierungsrates erfüllte die durch das Zuger Architekturbüro Hafner und Wiederkehr in den Jahren 1971 bis 1975 erstellte Schulanlage diese Kriterien aber nicht. Der Zuger Heimatschutz hatte daraufhin gemeinsam mit dem Schweizer Heimatschutz gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Zuger Verwaltungsgericht eingereicht.
Die Regierung will die Kantonsschule Zug für rund 100 Millionen Franken sanieren. Denn die ältesten Gebäude der Anlage aus dem Jahr 1975 sind laut einer Untersuchung des Hochbauamtes in einem schlechten Zustand. Die Trakte 6 und 7 mit Baujahr 1991 befinden sich in «mässigem» Zustand. (pb/mgt/sda)
(Urteil 1C_308/2022 vom 19.7.2023)
Quelle: Silvia Wübbens, 2017, Architekturbibliothek.ch, Hochschule Luzern – Technik & Architektur
Die Regierung will die Kantonsschule Zug für rund 100 Millionen Franken sanieren.