Bundesgericht weist Beschwerden gegen Rückzonungen in Rickenbach ab
Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen Rückzonungen in Rickenbach LU abgewiesen. Die Luzerner Regierung sieht sich durch das Urteil in ihrer Rückzonungsstrategie bestätigt.
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Blick auf die Gemeinde Rickenbach im Kanton Luzern.
Das Bundesgericht habe die Beschwerden Ende August abgewiesen, teilte die Luzerner Regierung am Mittwoch mit. Die angeordneten Rückzonungen wurden vom Gericht als raumplanerisch recht- und zweckmässig beurteilt. Bereits das Kantonsgericht hatte die Beschwerden im Oktober 2023 abgewiesen.
Rickenbach ist eine der 21 Luzerner Gemeinden, die gemäss den Vorgaben des Bundesrechts und des kantonalen Richtplans zu viel Bauland aufweist. 2021 hat die Gemeinde ihre Bauzone an der Gemeindeversammlung verkleinert. Gutgeheissene Einsprachen führten jedoch dazu, dass die Reduktion zu gering ausfiel.
Daraufhin ordnete die Luzerner Regierung die Rückzonungen von acht Grundstücken an. Der Regierungsrat hatte die Anordnung damit begründet, das die Grundstücke peripher liegen würden und seit Jahrzehnten eingezont seien, ohne dass es konkrete Überbauungsabsichten gebe. Ein Teil der betroffenen Grundeigentümer reichte daraufhin Beschwerde ein. (pb/sda)