12:05 BAUBRANCHE

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Dorfbild-Initiative Freienbach ab

Teaserbild-Quelle: Samsung199029 - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 4.0

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Dorfbild-Initiative Freienbach abgewiesen, weil sie in Einklang mit übergeordnetem Recht umgesetzt werden kann. Zwei Stiftungsräte der Pfarrgrundstiftung und der Kirchenpräsident verlangten die Ungültigerklärung der Initiative. 

Blick auf die Gemeinde Freienbach im Kanton Schwyz

Quelle: Samsung199029 - Eigenes Werk wikimedia CC BY-SA 4.0

Blick auf die Gemeinde Freienbach im Kanton Schwyz. (Symbolbild)

Die Initiative verlangt die Umzonung einer rund 6000 Quadratmeter grossen Fläche im Zentrum der Schwyzer Gemeinde. Die Fläche soll von der heutigen Zentrumszone Z in die Kernzone K umgezont werden. Sie befindet sich im Eigentum der Pfarrgrundstiftung Freienbach. 

Widerstand gegen Wohn- und Geschäftshaus 

Im Februar 2020 reichte eine private Firma ein Baugesuch für den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses auf den entsprechenden Parzellen ein, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. 

Dagegen regte sich in der Bevölkerung jedoch Widerstand und Ende Januar 2021 reichte ein Initiativkomitee die von über 600 Personen unterschriebene Dorfbild-Initiative ein. Der Gemeinderat erklärte die Initiative für gültig, worauf deren Gegner den Rechtsweg beschritten. 

Die Gegner kritisieren insbesondere, dass Planungsziele und -interessen durch die Initiative nicht so berücksichtigt und abgewogen werden können, wie es das Raumplanungsgesetz verlange. Zudem würden die Mitwirkungsrechte der von einer Planung betroffenen Kreise verletzt. 

Weitere Schritte bis zur Umsetzung 

Das Bundesgericht folgt in seinem Urteil der Sicht des Verwaltungsgerichts Schwyz. Dieses war zum Schluss gelangt, dass die Bevölkerung im Vorfeld der Abstimmung über die Planungsänderung zu informieren sei. Zudem seien bei einer Annahme der Initiative weitere Umsetzungsakte notwendig. So könnten Planungsziele in geeigneter Weise in die Beschlussfassung einfliessen. 

Die Beschwerdeführer argumentierten auch, dass die Initiative rechtsmissbräuchlich sei, weil sie lediglich das aufgegleiste Bauvorhaben verhindern wolle. Diese Frage könne sich allenfalls bei jenen Personen stellen, die Beschwerde gegen das Baugesuch eingereicht hätten, schreibt das Bundesgericht. 

Weil die Initiative jedoch von über 600 Personen unterschrieben worden sei, falle es ausser Betracht, diese wegen Rechtsmissbräuchlichkeit für ungültig zu erklären. (sda/pb) 

(Urteil 1C_391/2021 vom 8.7.2022)

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