15:45 BAUBRANCHE

Bundesgericht soll nicht mehr über Stromprojekte entscheiden

Die Verfahren für den Bau von Stromleitungen sollen massiv beschleunigt werden. Das fordert die Netzgesellschaft Swissgrid. Sie schlägt vor, mit Kantonen, Bevölkerung und Umweltverbänden früher zu verhandeln - und dafür den Weiterzug von Rekursen ans Bundesgericht abzuschaffen.

Strommasten und Hochspannungsleitungen sind vielen ein Dorn im Auge: Weil Einsprachen häufig bis vor Bundesgericht gezogen werden, müssen manche Projekte bis zu 30 Jahre auf ihre Realisierung warten – und werden dann eventuell ganz verhindert. - Für die Swissgrid drängt die Zeit. „Wir müssen unser Netz dringend erneuern“, sagte Swissgrid-Chef Pierre-Alain Graf heute Mittwoch vor den Medien. So verzeichnete die Netzbetreiberin vergangenes Jahr fast 7000 Grenzwertüberschreitungen. In diesen Fällen musste die Swissgrid eingreifen, damit das Stromnetz weiterhin funktioniern konnte. Als Beispiel führte Graf etwa einen umgeknickten Masten an, der Strom vom Bündnerland ins Tessin leitet. Im Durchschnitt sind die Netzanlagen laut Graf 45 Jahre alt. Damit werde die Häufigkeit solcher Vorfälle zunehmen und die Versorgungssicherheit seo irgendwann nicht mehr gewährleistet. Aber auch im Zusammenhang mit der geplanten Energiewende bedarf das Netz laut Graf einer Einpassung. Er begründet dies damit, dass die Produzenten erneuerbarer Energie dezentraler organisiert sind.

Maximal sechs Jahre für ein Projekt

Die langen Bewilligungsverfahren und die Einsprachen bis nach Lausanne erschweren aber für die Swissgrid die Erneuerung des Netzes. Darum ist sie beim Bund mit einem Vorschlag vorstellig geworden, der den Bau von Leitungen innerhalb von fünf bis sechs Jahren ermöglichen könnte: Die Swissgrid schlägt vor, betroffene Kantone, Umweltverbände und Bevölkerung zu einem früheren Zeitpunkt als heute in die Projekte einzubinden, damit gemeinsam nach einer gangbaren Lösung gesucht werden kann. Einsprachen sollen vom Bundesverwaltungsgericht beurteilt und das Projekt anschliessend - falls möglich - nachgebessert werden.

Fachgericht soll entscheiden

Als zweite Instanz will die Swissgrid erneut das Bundesverwaltungsgericht anrufen, welches für die Behandlung der Stromprojektsrekurse allenfalls ein Fachgericht einsetzen soll. Den Weiterzug ans Bundesgericht möchte die Netzbetreiberin hingegen abschaffen und so verhindern, dass die Lausanner Richter ein Projekt nach vielen Jahren der Planung wieder auf Feld eins zurückschicken können. So geschehen bei der geplanten Hochspannungsleitung im aargauischen Riniken, die seit 1986 in Planung ist. Diese Zeit habe man heute einfach nicht mehr, so Graf. Er weist darauf hin, dass dieser Vorschlag keineswegs bedeutet, die Einsprachemöglichkeiten von Gemeinden und Umweltverbänden einzuschränken: Auch mit dem Swissgrid-Vorschlag sei das Rekursverfahren noch zweistufig.

Zwar will auch der Bund die Verfahren im Rahmen des Projektes "Netzausbau 2035" etwa mit kürzeren Fristen straffen. Swissgrid geht mit ihrer Forderung, das Bundesgericht aus der Entscheidungskette auszuklammern, aber einen grossen Schritt weiter: Die Netzbetreiberin weist darauf hin, dass es bereits heute verschiedene Bereiche gibt, bei denen kein Weiterzug ans Bundesgericht möglich ist. Beispiele sind etwa das Militär und die wirtschaftlichen Landesversorgung. Das Stromnetz in diesen Ausnahmekatalog aufzunehmen, erachtet Swissgrid als gerechtfertigt. (mai/sda)

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