Bundesgericht: SBB scheitern mit Beschwerde zum Areal Tiefenbrunnen
Die Gestaltungsplanpflicht für das Areal Tiefenbrunnen der SBB ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der SBB abgewiesen. Keinen Einfluss hat der Entscheid auf das projektierte 135 Meter lange Geschäftshaus «Vuelo» auf dieser Fläche.
Quelle: zvg
Visualisierung des Geschäftshauses «Vuelo»: Im Mai entschied das Bundesgericht, dass die verabschiedete Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet des Areals Tiefenbrunnen keinen Einfluss auf das Projekt hat.
Die Lausanner Richter kommen in einem
am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die
Gestaltungsplanpflicht verhältnismässig und im öffentlichen Interesse ist. Die
SBB hatten unter anderem gerügt, mit der auferlegten Pflicht werde ihre
Eigentumsgarantie verletzt. Zudem sei die Gestaltungsplanpflicht toter
Buchstabe, weil ausser dem Geschäftshaus keine Projekte geplant seien.
Das Bundesgericht stützt die Sicht des Zürcher
Verwaltungsgerichts, wonach eine bauliche Entwicklung auch bei einer
Realisierung des Geschäftshauses in mittlerer Zukunft möglich sei. Neben dem
Bahnhofsgebäude besteht auf dem südlichen Teil des Areals noch die Möglichkeit
der Überbauung. Zum Perimeter des Gestaltungsplans gehört zudem die Parzelle,
auf der derzeit eine Autowaschanlage betrieben wird.
Städtebaulich exponierte Lage
Wegen der örtlichen Verhältnisse durfte das
Verwaltungsgericht ausserdem von einer städtebaulich exponierten Lage ausgehen,
führt das Bundesgericht aus. Die Bestimmungen im Rahmen eines
Baubewilligungsverfahrens reichten nicht aus, um die Struktur der Bebauung zu
steuern.
Der Zürcher Gemeinderat legte Ende Oktober 2017 für das
Areal Tiefenbrunnen eine Gestaltungsplanpflicht fest, die anschliessend von der
Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt wurde. Die SBB reichten dagegen einen
Rekurs ein, den das Zürcher Baurekursgericht im September 2019 guthiess. Die
Stadt Zürich gelangte anschliessend an das Verwaltungsgericht.
Die Gestaltungsplanpflicht gibt vor, dass die Nutzung des
Areals auf die Bedürfnisse der Benutzer des öffentlichen Verkehrs abgestimmt werden
muss. Weiter muss die Überbauung wegen der exponierten Lage «städtebaulich und
architektonisch besonders gut gestaltet» sein.
Kein Einfluss auf «Vuelo»-Geschäftshaus
Vergangenen Mai entschied das Bundesgericht bereits, dass
die vom Zürcher Gemeinderat verabschiedete Gestaltungsplanpflicht für das
Gebiet des Areals Tiefenbrunnen keinen Einfluss auf das SBB-Projekt zum Geschäftshaus «Vuelo»
hat.
Dies unter anderem, weil die ursprünglich erteilte Baubewilligung für den Neubau von 2012 stammt und die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erteilung entscheidend ist. (sda/pb)
(Urteil 1C_348/2021 vom 8.6.2021)