Bundesgericht: Auch möglicherweise schutzwürdige Bauten gehören ins Inventar
Das Bundesgericht hat in einem Urteil in einer Grundsatzfrage zugunsten des Heimatschutzes entschieden. Möglicherweise schutzwürdige Gebäude gehören demnach grundsätzlich in das Inventar der Denkmalobjekte einer Gemeinde.
Quelle: zvg, Zürcher Heimatschutz
Auslöser für den Rechtsstreit: Das Gebäude der Wirtschaft «Zur Traube» in Dägerlen ZH. Hierbei handelt es sich laut Heimatschutz um ein typisches traditionelles Gasthaus aus dem frühen 19. Jahrhundert.
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts endet ein rund
vierjähriger Rechtsstreit, wie der Zürcher Heimatschutz (ZVH) am Donnerstag
mitteilte. Im konkreten Fall ging es um das Gasthaus «Zur Traube» im Dorf
Rutschwil, das zur Gemeinde Dägerlen in Winterthur ZH gehört. Das oberste
Gericht gab dem ZHV im Fall nun Recht.
Rutschwil sei ein typisches Dorf im Zürcher Weinland mit
vielen alten Bauernhäusern, schreibt der ZVH in der Mitteilung. 2015 beauftragte
der Gemeinderat von Dägerlen eine Architekturfirma mit der Erstellung eines
Hinweisinventars mit Schutzobjekten.
Zu strenge Kriterien angewandt
Im Entwurf dieses Inventars waren 25 Objekte enthalten,
darunter auch der Gasthof «Traube». In der Folge unterzog ein Gremium von Gemeindepolitikern
die Objekte einer weiteren Prüfung: 20 der 25 potenziellen Schutzobjekte fielen
dabei laut ZVH aus dem Inventar, darunter auch die «Traube».
Die Gemeinde Dägerlen bewilligte den Abbruch des Gebäudes und den Bau zweier Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück. Darauf beanstandete der Heimatschutz, dass die «Traube» zu Unrecht nicht ins kommunale Inventar schutzwürdiger Bauten aufgenommen wurde.
Quelle: zvg, Zürcher Heimatschutz
Historische Aufnahme der «Traube».
Objekte, die sich in einem solchen Inventar befinden, dürfen nicht ohne vertiefte Abklärungen abgebrochen worden. Die zuständigen Behörden prüften gemäss Urteil im Jahr 2015 zwar die Aufnahme ins Inventar, lehnten diese jedoch ab. Nach Ansicht des Bundesgerichts war dieser Entscheid jedoch falsch, weil die Verantwortlichen damals zu strenge Kriterien angewendet haben.
Wohnungen werden nicht gebaut
In das Inventar sollen nicht nur Objekte aufgenommen werden, die mit Sicherheit geschützt werden müssten. Es genüge schon «die Möglichkeit, dass sich ein Objekt bei genauerer Untersuchung als schutzwürdiges Denkmal erweisen könnte».
Damit hat das Gericht gemäss dem ZVH eine Frage geklärt, den die Heimatschützer schon verschiedentlich beanstandet haben. «Der Entscheid stärkt den Erhalt von Bauzeugen und Ortsbildern und damit die Baukultur der Schweiz», heisst es in der Mitteilung des ZVH.
Der Falle der «Traube» geht nun zurück an das Zürcher Baurekursgericht. Dieses muss nun über die Schutzwürdigkeit des alten Hauses entscheiden. Bis auf weiteres bleibt das Gasthaus also stehen und die Wohnungen werden nicht gebaut. (sda/pb/mgt)