Bundesgeld für Altlastensanierung von Spielplätzen und Gärten
Der Bund leistet neu Beiträge an die Säuberung von Spielplätzen und Hausgärten, die mit Schadstoffen belastet sind. Der Bundesrat hat einige Änderungen des Umweltschutzgesetzes per 1. April in Kraft gesetzt.
Änderungen im Gesetz betreffen unter anderem den Altlastenfonds, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Der Fonds unterstützt bis 2032 Altlastenuntersuchungen und bis 2045 entsprechende Sanierungen. Neu gibt es auch Beiträge an die Sanierung von mit Schadstoffen belasteten Kinderspielplätzen und Hausgärten.
Beteiligen wird sich der Bund auch an Untersuchungen und Sanierungen von belasteten Standorten rund um Kehrichtverbrennungsanlagen. Bundesgeld gibt es ebenso für die Untersuchung und Säuberung von mit sogenannten Ewigkeitschemikalien (PFAS) verschmutzten Brand- und Löschübungsplätzen.
Bessere Verfolgung von Umweltkriminalität
Neue Bestimmungen im Strafrecht erlauben eine bessere Verfolgung von Umweltkriminalität – gemäss der Mitteilung ein Milliardengeschäft. Die einfachere Weitergabe von Informationen unter Strafverfolgungs- und Umweltbehörden soll es erlauben, effizienter gegen Geldwäscherei und organisierte Kriminalität vorzugehen.
Noch nicht in Kraft treten werden die neuen Bestimmungen zum Lärmschutz - hier geht es unter anderem um das Bauen in Lärm ausgesetzten Gebieten. Weil zunächst die Lärmschutzverordnung angepasst werden muss, können die neuen Bestimmungen voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 angewendet werden.
Zwei Verordnungen zu Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt von Heizöl Extraleicht sowie von Benzin und Diesel hat der Bundesrat per 1. April aufgehoben. Aufgrund der strengeren Vorgaben in der Luftreinhalteverordnung würden diese Bestimmungen schon seit 2009 nicht mehr angewendet, hiess es dazu. (sda/pb)