Bund stellt Nationalstrassen-Flächen für Energieproduktion zur Verfügung
Lärmschutzwände oder Rastplätze entlang von Nationalstrassen sollen künftig von Dritten kostenlos für die Produktion von erneuerbaren Energien genutzt werden können. Der Bundesrat hat dafür nun die Nationalstrassenverordnung (NSV) angepasst.
Quelle: zvg
Lärmschutzwände sollen für die Solarstrom-Produktion genutzt werden. Im Bild: Eine Photovoltaikanlage, die 2014 auf einer Lärmschutzwand an der Forchautostrasse in Zumikon ZH installiert wurde. (Archivbild)
Abklärungen hätten gezeigt, dass das Potenzial von Photovoltaik entlang der Nationalstrassen 55 GWh pro Jahr beträgt, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates von Mittwoch. Ein Teil dieses Potenzials wird bereits vom Bundesamt für Strassen (Astra) für den eigenen Stromverbrauch genutzt – etwa in der Nähe von Tunnels und bei Werkhöfen.
Nun werden auch die übrigen geeigneten Flächen wie etwa Lärmschutzwände oder Rastplätze Dritten kostenlos Dritten zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat hat dafür an seiner Sitzung von Mittwoch die Nationalstrassenverordnung (NSV) entsprechend angepasst und die Änderungen per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt.
Die neue Bestimmung gilt gemäss Mitteilung auch für andere Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien – beispielsweise in der Windkraft oder Geothermie.
Ausschreibung der Flächen für Photovoltaik
Das Astra wird voraussichtlich Ende 2022 ein Bewerbungsverfahren durchführen, bei welchem Flächen für Photovoltaikanlagen reserviert werden können. Im Zentrum stehen dabei gemäss Mitteilung Lärmschutzwände und Rastplätze.
Interessierte erhalten dabei die Möglichkeit, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren.
Grundvoraussetzung für die Nutzung von Flächen im Eigentum des Astra ist unter anderem, dass die Dritten den hergestellten Strom eigenständig vermarkten. Weitere Details werden gemäss Mitteilung mit der Ausschreibung des Bewerbungsverfahrens kommuniziert.
Abhängigkeit von Öl und Gas verringern
Mit der Verordnungsanpassung setzt der Bundesrat ein Anliegen aus dem Nationalrat um. Dieser hatte im Juni eine Motion angenommen mit der Forderung, dass Lärmschutzwände, Fassaden und Dächer in Bundesbesitz vermehrt für die Produktion von Strom genutzt werden sollen.
Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Die sichere Versorgung mit einheimischer Energie habe für die Wirtschaft allergrösste Priorität, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga damals. Energieautark werde die Schweiz nie sein, aber es gelte, die Abhängigkeit von ausländischem Öl und Gas zu verringern. Photovoltaik auf Flächen im Bundesbesitz sei ein Beitrag dazu.
Potenzial auch entlang von Bahnstrecken
Potenzial sieht der Bundesrat auch entlang von Bahnstrecken. Wenn dort freie Flächen systematisch mit Solarpanels ausgerüstet würden, könnte damit der jährliche Strombedarf von weiteren rund 10'000 Haushalten abgedeckt werden. Das zeigte ein im Oktober 2021 publizierter Bericht.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) prüft derzeit, ob die Finanzierung von Investitionen zugunsten der Bahnstromproduktion über den Bahninfrastrukturfonds ermöglicht werden sollte. Die Ziele der Energiestrategie 2050 sehen einen erheblichen Ausbau der Produktion erneuerbarer Energien und damit auch der Sonnenenergie vor. (sda/mgt/pb)