Bündner Regierung segnet Sondersteuer ab
Die Engadiner Gemeinde Silvaplana will für nicht vermietete Eigentumswohnungen eine jährliche Sondersteuer von zwei Promille ihres Wertes zu erheben. Der Regierungsrat hat alle dagegen eingegangenen Beschwerden abgewiesen. Gut möglich, dass sich das Verwaltungsgericht und gar das Bundesgericht damit befassen müssen.
In Anbetracht der möglichen, bevorstehenden Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, ist der Entscheid des Kantons Graubünden interessant. Der Grund: vom Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung sind Gemeinden mit hohem Anteil an Ferienwohnungen und Ferienhäusern in der ganzen Schweiz betroffen. Die Möglichkeit, dass Steuerausfälle mit einer Sondersteuer für nicht vermietetes Wohneigentum kompensiert werden können, wird deshalb in allen tourismuslastigen Kantonen diskutiert. Das Silvaplaner Modell könnte bei einem Wohneigentum von beispielsweise einem Wert von einer Million Franken eine Zweitwohnungssteuer in der Höhe von 2000 Franken generieren.
In seiner Antwort auf die Beschwerden setzt der Bündner Regierungsrat noch einen drauf: Er empfiehlt der Gemeinde Silvaplana abzuklären, den Steuersatz von 2 Promillen noch zu erhöhen. In seiner Begründung geht er zudem davon aus, dass dieses Sondersteuer-Substrat für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum für die Einheimischen eingesetzt wird. – Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet, wird der erstinstanzliche Entscheid des Bündner Regierungsrates nun an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. Als besonders stossend empfinden die Beschwerdeführer, dass die neue Steuer sogar rückwirkend angewendet werden soll. (mai)
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