Bündner Baukartell: Kanton unterliegt der Weko vor Gericht
Der Kanton Graubünden hat vor Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage gegen die Wettbewerbskommission (Weko) bezogen. Gemäss Gerichtsentscheid verweigerte die Weko dem Kanton zu Recht einen umfassenden Einblick in eine Sanktionsverfügung gegen Baufirmen, welche die Preise abgesprochen und gegen das Kartellrecht verstossen hatten.
Quelle: Kurt Michel, pixelio.de
Warnschild, Symbolbild.
Drei Baufirmen im Münstertal haben zwischen 2004 und 2012 bei öffentlichen Ausschreibungen die Preise im Hoch- und Tiefbau untereinander ausgehandelt und dadurch den Wettbewerb ausgehebelt.Die Wettbewerbskommission (Weko) des Bundes verzichtete auf Sanktionen gegen zwei Firmen, die sich selbst angezeigt hatten. Ein weiteres Verfahren gegen ein konkursites Unternehmen wurde eingestellt.
Die Öffentlichkeit orientierte die Weko Mitte Juli über ihre Sanktionsverfügung. Der Kanton Graubünden stellte umgehend ein Gesuch um umfassende Akteneinsicht. Er wollte Zugang zu allfälligen Beweismitteln sowie zu den Verfahrensakten, was die Weko aus Gründen des Datenschutzes ablehnte. Das Bundesverwaltungsgericht stützt nun das Vorgehen der Wettbewerbsbehörde, wie aus einem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht.
Demnach handelte die Weko nach den gesetzlichen Vorgaben, als sie die Sanktionsverfügung publizierte. Darin wurden Personennamen sowie Geschäftsgeheimnisse geschwärzt. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte deshalb die Beschwerde des Kantons ab. Es seien keine anderweitigen Rechtsgrundlagen ersichtlich, die eine weiter gehende Offenlegung der Daten erlauben würden, schrieb das Gericht.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. (sda)