Bewerbungsverfahren für Solaranlagen an Berner Strassen gestartet
Die Berner Bau- und Verkehrsdirektion hat für den Bau von Solaranlagen auf kantonalen Strasseninfrastrukturen ein Bewerbungsverfahren gestartet. Mit dem Angebot will der Kanton einen möglichst grossen Teil des Photovoltaik-Potentials erschliessen.
Quelle: zvg
Berner Strasseninfrastrukturen sollen für die Solarstrom-Produktion genutzt werden. Im Bild: Eine Photovoltaikanlage, die 2014 auf einer Lärmschutzwand an der Forchautostrasse in Zumikon ZH installiert wurde. (Archivbild)
Ende 2022 veröffentlichte der Kanton Bern einen Bericht über das Solar-Potential auf Strasseninfrastrukturen. Damals wurden 9500 Infrastrukturobjekte untersucht, wovon 1300 für die Installation von Solaranlagen geeinigt wären. Pro Jahr könnten damit knapp 20 Gigawattstunden Strom produziert werden, hiess es damals.
Mit dem Bewerbungsverfahren sollen die ausgeloteten Flächen auf den Strasseninfrastrukturen nun für den Bau von PV-Anlagen reserviert werden können, wie die Berner Bau- und Verkehrsdirektion am Dienstag mitteilte. Zur Verfügung stehen kantonale Lärmschutzwände, Stützmauern, Rastplätze und Brücken.
Betreiber finanzieren Solaranlagen selbst
Die Betreiber würden diese Photovoltaikanlagen selbst finanzieren. Zudem seien die Gesuchssteller verantwortlich für den Erhalt der Sondernutzungskonzession und falls nötig das Abschliessen von Baurechts- oder Dienstbarkeitsverträgen, das Einholen der Baubewilligung sowie den Bau, Betrieb und Unterhalt der Anlage.
Ebenso seien die Gesuchssteller für den Anschluss an das Verteilnetz sowie die Vermarktung der Energie und des ökologischen Mehrwerts zuständig. Das Verfahren unterliege nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht, lehne sich prozessual aber an diesem an, um eine «Gleichbehandlung möglicher Akteure sicherzustellen», heisst es weiter.
Kanton will Vorbildfunktion wahrnehmen
Mit dem Bewerbungsverfahren will der Kanton bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Hintergrund des Bewerbungsverfahrens ist der neue Artikel 45b des Energiegesetzes, der seit dem 1. Oktober 2022 auf Bundesebene in Kraft getreten ist.
Dieser sieht vor, dass die Sonnenenergie auf den geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen ist und dass geeignete Flächen bis 2030 solaraktiv auszurüsten sind. (pb/mgt/sda)
Weitere Informationen: www.bvd.be.ch