Bessere Grundlagen für die Raumplanung im Untergrund
Der Untergrund soll verstärkt in der Raumplanung berücksichtigt werden. Deshalb will der Bundesrat das Bundesgesetz über Geoinformation anpassen und dazu festlegen, wie geologische Daten gewonnen sowie zusammengeführt werden sollen.
Damit sich die verschiedenen Nutzungen im Untergrund koordinieren lassen, bedarf es entsprechenden Wissens. Sowohl über die geologischen Verhältnisse, als auch über bereits bestehende Nutzungen. Allerdings sind grundsätzlich die Kantone für den Untergrund und die Raumplanung zuständig.
Allerdings verfügt der Bund bei der Raumplanung über Rahmengesetzgebungskompetenzen. Er ist zudem selber im Untergrund aktiv und erhebt bereits entsprechende Daten. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, das Bundesgesetz über Geoinformation zu revidieren: Es soll künftig regeln, wie geologische Daten für die Raumplanung erhoben und zusammengeführt werden. Dies wiederum soll dafür sorgen, dass schweizweite Standards geschaffen werden und sich Hürden beim Austausch von Daten zur Erstellung raumplanerischer Grundlagen beseitigen lassen. (mai/mgt)