08:41 BAUBRANCHE

Beschwerde der Weko zur Vergabe einer Schwimmbad-Sanierung gutgeheissen

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Beschwerde wegen der Sanierung eines Schwimmbads erhoben. Eine Gemeinde setzte für die Vergabearbeiten ein Planungsbüro ein, das empfahl, die Sanierung an ein Unternehmen zu vergeben, zu dem verwandtschaftliche Beziehungen bestanden.

Das Planungsbüro habe im Namen der Gemeinde mehrere Unternehmen zur Eingabe von Offerten für die Sanierung eingeladen, heisst es in einer Mitteilung von Dienstag. Bei einem davon sei der Bruder des Geschäftsführers des Planungsbüros tätig. Auf den Vorschlag des Büros gestützt, beabsichtigte die Gemeinde den Auftrag an dieses Unternehmen zu vergeben.

Dieses Vorgehen hat laut der Weko andere Unternehmen benachteiligt und den Wettbewerb verhindert. Damit seien das Binnenmarktgesetz (BGBM) sowie die Vorbefassungs- und Anstandsregeln des kantonalen Beschaffungsrechts verletzt worden. Die Weko hat deshalb Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben, das diese gemäss Mitteilung am 26. August 2021 guthiess.

Gemeinden auf Probleme hingewiesen

Die Verflechtung von planerischen Tätigkeiten und Angebotseinreichungen treten laut der Weko bei öffentlichen Vergaben wiederholt auf. Im letzten Jahr habe man deshalb präventiv ausgewählte Gemeinden auf mögliche Probleme hingewiesen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Nur mit fairen Verfahren werde der Marktzugang und somit der Wettbewerb in Beschaffungsverfahren sichergestellt, heisst es weiter. Ein funktionierender Wettbewerb trage zur Qualität und Effizienz bei und verhindere überhöhte Preise.

Das Binnenmarktgesetz bezweckt den freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt. Das BGBM enthält hierfür auch Mindestvorgaben für kantonale und kommunale Beschaffungen. Aufsichtsbehörde für das Binnenmarktgesetz ist die Weko, die die Möglichkeit hat, bei Verstössen Beschwerde zu erheben. (mgt/pb)

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