Berner Stimmvolk entscheidet über Einschränkung von Subunternehmerketten
Subunternehmen sollen bei öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern keine Subsubunternehmen mehr beauftragen können. Dies fordert die Volksinitiative für fairen Wettbewerb im Kanton Bern. Es sind genügend Unterschriften zustande kommen, wie die kantonalen Behörden mitteilten. Nötig waren 15'000, gesammelt worden waren 15'879.
Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen untergraben den fairen Wettbewerb. Dieser Ansicht sind die Initianten der Volksinitiative für fairen Wettbewerb im Kanton Bern. Auf jeder Stufe würden Mittel abgezweigt auf Kosten der Unternehmen und ihrer Beschäftigten, die den Auftrag ausführten.
Die Initianten wollen daher die Auftragsvergabe über mehrere Stufen einschränken und das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen entsprechend anpassen: Zwar darf, wer einen Zuschlag erhält, weiterhin Aufträge an Subunternehmen vergeben. Aber den Subunternehmen wird es untersagt, andere Unternehmen respektive Subsubunternehmen mit dem Erbringen von Leistungen zu beauftragen. Dafür, dass dies nicht geschieht, muss der Zuschlagsempfänger besorgt sein: Er hat sicherzustellen, dass keine Weitergabe erfolgt. Allerdings können Auftraggeber in „begründeten Fällen“ Ausnahmen erlauben, in dem sie diese in den Ausschreibungsunterlagen ankündigen.
Zudem verlangt die Initiative, dass die im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegten Arbeits- und Lohnbestimmungen auch für in- und ausländische, nicht dem GAV ihrer Branche unterstellte Subunternehmen gelten, wenn sie im Kanton Bern Dienstleistungen erbringen.
Neben Gewerkschaften stehen hinter der Initiative auch Unternehmer aus dem Schreinerei-, Maler- und Plattenlegergewerbe. (mai)