Berner Regierung will Gegenvorschlag zur kantonalen Solarinitiative
Dem Berner Regierungsrat gehen die Forderungen der von den Grünen eingereichten Solarinitiative zu weit. Er hat die zuständige Direktion beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Wann es zur Volksabstimmung kommt, ist noch offen.
Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Solaranlage. (Symbolbild)
Die im November 2021 eingereichte Solarinitiative verlangt, dass nebst Neubauten auch bestehende Gebäude unter gewissen Voraussetzungen mit Solaranlagen bestückt werden müssen. Diese Forderung geht der Berner Regierung zu weit, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Sie hat deshalb die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion damit beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die inhaltlichen Eckpunkte sind noch offen. Das kantonale Energiegesetz war erst vor einem Jahr revidiert worden.
Der Grosse Rat kippte damals eine vorgesehene Solarpflicht aus dem Gesetz. Die bürgerlichen Parteien sahen darin einen massiven Eingriff in das Privateigentum und wollten die Solarenergie lediglich durch Anreize fördern.
Solaroffensive des Bundes
Inzwischen hat jedoch das Bundesparlament im eidgenössischen Energiegesetz eine Solarpflicht für Neubauten verankert. Sie gilt für Flächen von mehr als 300 Quadratmetern. Auf kleineren Flächen können die Kantone zusätzlich eine Pflicht vorsehen.
Die Berner Grünen hatten ihre Solarinitiative Ende 2021 mit 18'379 gültigen Unterschriften eingereicht. Demnach müssten im Kanton Bern künftig alle Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet werden, wenn sich die Dach- oder Fassadenflächen dafür eignen und die Installation zumutbar ist.
Darüber hinaus müssten auch bestehende Bauten und Anlagen bis 2040 mit Solaranlagen bestückt werden, wenn die Dach- oder Fassadenflächen umfassend erneuert werden und wenn diese sich eignen. (sda)