Bern: Baugesuche werden digital
Wer bauen will, muss im Kanton Bern das Baugesuch demnächst auf elektronischem Weg einreichen. Der Grosse Rat eine entsprechende Änderung des kantonalen Baugesetzes gutgeheissen.
In einer Übergangsphase werden Bauwillige ihre Gesuche jedoch auch in Papierform einreichen müssen, wie es im Grossen Rat hiess. Grund dafür ist der Umstand, dass es noch keine rechtsverbindliche digitale Unterschrift gibt, wie die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann sagte.
Vom Zwang des elektronischen Einreichens von Baugesuchen erhofft sich der Kanton Bern effizientere Abläufe. Nach geltendem Recht müssen heute die Gesuchsteller bei der Gemeindeverwaltung ein Baugesuch in Papierform in mindestens zweifacher Ausfertigung einreichen.
Jedes dritte Gesuch unvollständig
Selbst für einfache Bauvorhaben sei eine grosse Anzahl an Formularen und Plandokumenten erforderlich, schrieb die Kantonsregierung dem Grossen Rat. Jedes dritte Gesuch werde zudem heute zurückgewiesen, weil es unvollständig sei. In den letzten Jahren wurden durchschnittlich gegen 20'000 Gesuche auf rund 28 Millionen Seiten gedruckt und mit 350'000 Postsendungen verschickt.
Aus diesen Gründen schuf der Kanton Bern schon 2017 die Möglichkeit, Baugesuche elektronisch einzureichen. Nun folgt also der Zwang. Wann dieser Zwang aber einsetzt, ist noch unklar: Der Grosse Rat folgte am Donnerstag einem Antrag der Regierung, das Inkrafttreten noch offen zu lassen. (sda/mai)