Belasteter Boden: Eintrag für Areal Schöngrün in Biberist SO nötig
Das mit Wohnungen überbaute Areal der ehemaligen Strafanstalt Solothurn Schöngrün in Biberist SO muss teilweise in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Axa Leben gutgeheissen.
Die Axa Leben kaufte das 44'000 Quadratmeter grosse Grundstück im April 2016 vom Kanton Solothurn. Für die Parzelle waren keine Bodenbelastungen verzeichnet. Im Kaufvertrag wurde dennoch vereinbart, dass der Kanton sämtliche Kosten für Entsorgung und Untersuchungen tragen muss, wenn problematisches Material an den Tag kommen und zu einem Kataster-Eintrag führen sollte.
Tatsächlich wurde bei den Aushubarbeiten für die unterdessen bezogenen Wohnungen belastetes Material gefunden. Die Axa verlangte deshalb einen Eintrag im Kataster der belasteten Standorte, falls das Material vor Ort belassen werde.
Der Kanton stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der im Boden entdeckte Bauschutt nicht zur Entsorgung abgelagert worden sei, sondern als Baustoff für Auffüllungen gedient habe. Es liege eine Verwertung und nicht eine Ablagerung vor. Zudem liege die Menge im Bagatellbereich.
Heutige Beurteilung massgebend
Diesen Argumenten ist das Bundesgericht nicht gefolgt. Massgeblich sei, ob der aufgefundene alte Bauschutt aus heutiger Sicht weiterhin beispielsweise zum Auffüllen benützt werden dürfte. Wenn dies aufgrund der Verschmutzung nicht zulässig sei, könne nicht von einer Verwertung ausgegangen werden, sondern es liege eine Ablagerung vor. Und dies müsse im Kataster festgehalten werden.
Für einen Bereich des Grundstücks steht für das Bundesgericht aufgrund von Proben bereits fest, dass es sich um belastetes Material handelt. Allerdings ist der Sachverhalt nicht für alle Teilflächen klar, so dass das Solothurner Verwaltungsgericht nochmals über die Bücher muss.
Insgesamt wurden rund 12'000 Kubikmeter Material ausgehoben und entsorgt. Etwa 3000 Kubikmeter sind laut den Ausführungen des Bundesgerichts jedoch im Boden verblieben. (sda)
(Urteil 1C_556/2020 vom 25.11.2022)