Baumeister-Klage gegen Bau-Protesttage zurückgewiesen
Die Protesttage der Gewerkschaften Unia, Syna und SIT auf dem Bau widersprechen nicht der Friedenspflicht in laufenden Verhandlungen. Das Gericht für kollektive Arbeitsbeziehungen des Kantons Genf hat eine entsprechende Klage der Baumeister abgewiesen.
Quelle: Manu Friederich
Widersprechen nicht der Friedenspflicht: Die Protesttage, welche die Unia im Zuge der Verhandlungen zum Landesmantelvertrag im Kanton Genf plante. (Symbolbild)
Den Angaben zufolge hatten der Schweizerische Baumeisterverband und der Genfer Verband der Bauunternehmen vor der Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen des Kantons Genf Ende Oktober Klage wegen der Protesttage eingereicht.
Sie argumentierten, die Gewerkschaften würden gegen die Friedenspflicht verstossen, indem sie während der laufenden Verhandlungen über den Landesmantelvertrag Protesttage für den 7. und 8. November vorbereiteten. Die Kammer wies die Klage als unzulässig ab.
Die Unia begrüsste den Entscheid in ihrem Communiqué. Die Gewerkschaften werfen dem Baumeisterverband vor, die Arbeitszeitregelung im Landesmantelvertrag, dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche, abschaffen zu wollen. Die Beschäftigten auf dem Bau müssten im Sommer mit 12 Stunden Arbeits- und Reisezeit am Tag und 58-Stunden-Wochen rechnen.
Im Winter sollten sie im Gegenzug auf Abruf arbeiten, lauten die Vorwürfe der Arbeitnehmerseite. Ältere Bauarbeiter sollten zudem in tiefere Lohnklassen eingeteilt werden und kürzeren Kündigungsfristen unterstehen.
René Leutwyler, der Präsident der Genfer Bauunternehmen, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, das Gericht habe die Klage als unzulässig abgewiesen ohne auf sie einzugehen. Sein Verband müsse die Grüne dafür analysieren und anschliessend über die weiteren Schritte befinden. (sda)