Baumaschinen-Flottenmanagement: Kaufen oder mieten?
Im Normalfall entscheiden sich Bauunternehmen bei der Erneuerung ihres Maschinenparks für den Kauf neuer Baumaschinen. Sehr teure Spezialgeräte werden hingegen bevorzugt gemietet. Doch es existiert eine weitere Option: der Nutzungsvertrag. Damit kann eine Maschine oder in einem Zug der komplette Maschinenpark erneuert werden. Die Baumaschinen und Geräte werden dabei für einen definierten Zeitraum gemietet.
Quelle: Lazzarini AG
Eine der mit Nutzungsvertrag bei Avesco übernommenen Cat-Neumaschinen der Lazzarini AG im Einsatz.
Das Flottenmanagement existiert seit vielen Jahren für den
Pkw-Fuhrpark von Firmen. Die Fahrzeuge werden von einem Unternehmen in grossem
Umfang gekauft und inklusive Full-Service wie regelmässige Kontrollen oder
Reifenwechsel vermietet. Das Leasing hat Vorteile: Man muss für einen
fabrikneuen Wagen nicht den kompletten Kaufpreis berappen oder in Raten
abstottern, sondern zahlt für die gesamte Dauer der Fahrzeugmiete feste
monatliche Raten.
Die Verträge können über unterschiedlich lange Laufzeiten
abgeschlossen werden. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung ist es möglich, das
Auto oft zu tauschen und so stets mit einem aktuellen Modell mit modernster
Technologie unterwegs zu sein. Unvorhersehbare Risiken trägt die
Leasinggesellschaft und auch um den Weiterverkauf nach dem Nutzungsende muss
man sich nicht kümmern. Freiberufler und Unternehmen können beim Leasing von
Fahrzeugen auch steuerliche Vorteile geltend machen.
Zusammen mit einem Wartungsvertrag sind all diese Vorteile
auch im Baumaschinensektor möglich. Im Vergleich zu Personenwagen geht es beim
Erwerb von Baggern, Kränen oder Radladern um erheblich höhere Geldbeträge.
Werden die Baumaschinen mittels Nutzungsvertrag übernommen, wirkt sich dies vor
allem positiv auf die Eigenkapitalquote aus, denn das Unternehmen muss sich
nicht in grossem Rahmen verschulden. Die für eine Kreditwürdigkeit sehr
wichtige Eigenkapitalquote wird durch die Beschaffung der neuen Baumaschinen
nicht belastet.
Die Eigenverantwortung steigt
Natürlich fallen bei einem Nutzungsvertrag auch Pflichten
für den Vertragsnehmer an. Da die Baumaschinen nicht Eigentum des Nutzers sind,
ist besondere Vorsicht bei der Nutzung geboten, denn sie verbleiben während der
gesamten Zeit der Vermietung wie auch nach dem Auslaufen des Vertrages Eigentum
des Vermieters. Die Maschinen werden in der Regel fabrikneu übergeben. Mit
grösseren, teuren Reparaturen aufgrund von Verschleiss ist deshalb anfangs
nicht zu rechnen.
Der Nutzungsvertrag kann mit einem Wartungsvertrag
kombiniert werden, mit dem alle Kosten und Leistungen abgedeckt sind, die im
Zusammenhang mit Inspektionen und Verschleisserscheinungen entstehen. Auch nach
Ablauf der Garantiezeit, die meist unter der Nutzungsdauer liegt, werden alle
Reparaturen übernommen. So können die Baufirmen monatlich gleichbleibende
Fixkosten einplanen. Zudem wird das eigene Werkstattpersonal entlastet, das
aufgrund der immer komplexer werdenden Maschinentechnik ständig weitergebildet
werden müsste.
Es gibt aber auch Vorschriften zu be-achten: Der Nutzer ist
verpflichtet, die Maschine pfleglich zu behandeln und nur von ausgebildetem
Personal bedienen zu lassen, sie innerhalb der angegebenen Belastbarkeitsgrenze
zu betreiben und dabei alle einschlägigen Vorschriften zu beachten. Zudem hat
der Vertragsnehmer nach jedem Einsatz für die Pflege der Maschinen zu sorgen
und deren technische Bereitschaft zu überwachen. Jeder Schaden ist zu melden,
die Reparaturen dürfen im Normalfall nicht von Dritten ausgeführt werden. Für
sogenannte Gewaltschäden, also grobe, vom Nutzer verursachte Schäden und Mängel
an der Baumaschine, sind alle Kosten vom Vertragsnehmer zu übernehmen. Werden
zudem am Ende der vertraglich vereinbarten Nutzungszeit Mängel beziehungsweise
ein nicht vertragsgemässer Zustand der Baumaschine festgestellt, können auch
diese Kosten dem Vertragsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Avesco AG
Lazzarini hat sich bei der Erneuerung seines Maschinenparks für zehn Baumaschinen von Caterpillar entschieden. Die Maschinisten erhalten erste Instruktionen im Avesco-Firmensitz in Langenthal.
Noch seltenes Geschäftsmodell
Der Nutzungsvertrag für eine zeitlich beschränkte
Zurverfügungstellung von Baumaschinen oder ganzer Teile des Maschinenparks wird
von Schweizer Baufirmen wenig genutzt. Die Avesco AG bietet den Nutzungsvertrag
als eigenes Geschäftsmodell an. Bei anderen Anbietern wird es unterschiedlich
gehandhabt. So besitzt auch Liebherr Schweiz einen grossen Mietpark. Mit den
dort angebotenen Maschinen können Firmen vor allem ihren zusätzlichen Bedarf in
Spitzenzeiten abdecken. «Dabei handelt es sich vor allem um Spezialgeräte, die
seltener im Einsatz oder sehr kostspielig sind», gibt Reto Studer, Leiter
Marketing und Vertrieb Aussendienst der Liebherr-Baumaschinen AG, Auskunft.
Zudem werde im Mietgeschäft weiter klassifiziert: Möchte
eine Firma eine Baumaschine kaufen, bei der momentan Lieferengpässe bestehen,
kann für diesen Zeitraum ein äquivalentes Gerät aus dem Mietpark zur Verfügung
gestellt werden. Auch Nutzungsverträge sind bei Liebherr nicht unbekannt, werden
aber sehr kundenspezifisch entschieden und abgewickelt. Es sei kein
spezifisches Geschäftsmodell, sagt Studer. So hatte sich beispielsweise die
Implenia AG vor einigen Jahren entschieden, alle Kräne zu verkaufen und über
einen Nutzungsvertrag bei Liebherr zu mieten. Von dieser Stratege sei man bei
Implenia inzwischen aber wieder abgekommen.
Auch die Robert Aebi AG, Generalvertretung für Baumaschinen
der Marke Volvo, hält in ihrem Mietpark einzelne Maschinen oder komplette
Flotten für kundenspezifisches Anfragen bereit. Nutzungsverträge über einen
längeren Zeitraum sind allerdings nicht üblich.
Jedes Unternehmen entscheidet sich bei der Erneuerung des
Maschinenparks für seinen eigenen Weg. Um den immer höher werdenden Ansprüchen
bei der Realisierung von Bauprojekten Rechnung tragen zu können, müssen die
Baufirmen auf modernste Technik setzen, um effektiv und gleichzeitig
umweltbewusst arbeiten zu können. Ein Nutzungsvertrag kann eine gute
Alternative sein, um dies auch kleineren Firmen zu ermöglichen.
Warum die Lazzarini AG auf Neumaschinen mit einem Nutzungsvertrag setzt
Quelle: zvg
Claudio Giovanoli, Geschäftsführer und Miteigentümer der Lazzarini AG.
Die Lazzarini AG hat im Jahr 2020 mit der Avesco AG einen Nutzungsvertrag für zehn Baumaschinen abgeschlossen. Mit Standorten in Samedan, Sent, Chur und Buchs gehört das Unternehmen zu den führenden Baudienstleistern in Graubünden sowie im St. Galler Rheintal und beschäftigt insgesamt 250 Mitarbeitende. Lazzarini wurde 1913 im Engadin gegründet und ist heute in allen relevanten Baubereichen aktiv: Hoch- und Tiefbau, Tunnelbau und mit eigener Zimmerei im Holzbau. Das eigene Architekturbüro bietet Gesamtleistungen an.
Das Baublatt sprach mit Geschäftsführer und Miteigentümer Claudio Giovanoli
über Motive und Erwartungen mit dem Konzept Flottenmanagement.
Mieten statt kaufen und dann die Maschine eventuell nach
Test fix übernehmen, das ist ein gängiges Modell für die temporäre Nutzung
einer Baumaschine. Dies ist vor allem bei Spezialgeräten üblich. Wieso hat sich
Ihr Unternehmen für die allgemein noch wenig genutzte Variante des
Nutzungsvertrags für einen grossen Teil ihres Maschinenparks entschieden?
Verschiedene Überlegungen waren Treiber
für die Konzeptevaluation und -entwicklung: Wie kann die hinterlegte
Nutzungsdauer in Bezug auf Effizienz, Ökologie und Restwert der
Entwicklungsintensität respektive -tempo, zum Beispiel den
Verbrauchskennwerten, Vorgaben aus Ökologie und Sicherheit, Technologie oder
BIM, noch mithalten, zumal auch zusätzliche Anpassungsinvestitionen ausgelöst
werden müssen? Können wir für die zunehmend unterschiedlichen
Projektanforderungen das optimale Inventar einsetzen? Oft zeigt sich, dass
Inventar aus dem eigenen Stamm, unabhängig vom Einsatzoptimum, der Vorzug
gegeben wird. Die Angebotspalette an Maschinentypen auf dem Markt ist bereits
breit und spezialisiert. Können wir der technologischen Entwicklung und den
Haftungsauflagen für die Revision und Reparatur «in house» aufgrund der immer
komplexer werdenden Steuerungen, Sensoren oder Mechanik auch in Zukunft noch
gerecht werden? Welchen Einfluss haben modernste Maschinen auf die Wirkung, das
Image und das Bild am Markt und für unsere Mitarbeitenden? Und nicht zuletzt:
Wie hoch ist das Einsparungs- und Optimierungspotenzial durch
Effizienzsteigerung und Energieverbrauch sowie in den Fixkosten der Logistik?
Mit Bezug auf diese Überlegungen hat sich die Lazzarini AG im Jahr 2020
entschieden, ihre gesamte Mittel – und Grossbaggerflotte sowie die Kran- und
Vermessungsflotte mit Geräten des neusten technologischen und energetischen
Standes und mit kürzerer Nutzungsdauer mit Flottenmanagement-Nutzungsverträgen
auszutauschen.
Wie gestaltet sich der neue Inventarpark und wie wurde der
Wechsel vollzogen?
Nach einer Analyse des Bestands des kompletten
Maschinenparks haben wir uns entschlossen, mit dem Konzept Sockelbestückung mit
Inventar, das über die Dauer des Nutzungsvertrages im Lazzarini-Stamm ist, und
einer Regelung für Inventar für die Spitzenabdeckungen und für spezifischen Anforderungen
in die Zukunft zu gehen. So haben wir beispielsweise bei Baggern und Kränen die
Sockelbestückung auf rund 80 Prozent des vorherigen Bestandes ausgelegt. Ziel
war auch, die bestehende Inventarflotte zurückzugeben und zeitnah die neue
Flotte mit zehn Baggern und Ladern (Avesco), neun Kränen (Stirnimann) und 15
Einmann-Totalstationen (Hilti) auszutauschen.
Sie haben unter anderem einen Nutzungsvertrag mit der Avesco
AG abgeschlossen. Gab es weitere Optionen?
Wir haben uns mit verschiedenen Anbietern zusammengesetzt,
um für dieses offenbar noch nicht so oft praktizierte Konzept gemeinsame Wege
zu suchen. Dabei waren Avesco wie auch andere Anbieter langjährige und
eingespielte Partner der Lazzarini AG.
Was haben Caterpillar beziehungsweise Avesco besonders zu
bieten?
Wir schätzen die Qualität, die Leistungsfähigkeit, die
Verlässlichkeit, die Technologieentwicklung und den Service unserer
Inventarpartner, so auch mit Überzeugung die der Avesco AG. Ein grosser Vorteil
für uns ist natürlich, dass mit dem Avesco-Stützpunkt in Landquart für unser
überregionales Marktgebiet und den grossflächigen Kanton Graubünden
Ansprechpersonen für Technik und Werkstattleistungen quasi vor Ort sind.
Quelle: Avesco AG
Einweisung der Maschinenführer in die neue Maschinentechnik.
Welche Maschinen wurden mit Nutzungsvertrag übernommen?
Wir haben uns entschieden, einen Teil unseres Maschinenparks
der Gewichtsklasse von über acht Tonnen weitgehend zu erneuern und haben zehn
Neumaschinen als Sockelbestückung der aktuellsten Baureihen übernommen: zwei
Radlader Cat 908M V, zwei Mobilbagger Cat M315F, einen Mobilbagger Cat M317F,
einen Raupenbagger Cat 315 mit 3-D-Maschinensteuerung sowie zwei Rundheckbagger
Cat 325 ebenfalls mit 3-D-Maschinensteuerung, zudem zwei Minibagger Cat 308 CR.
Mit dem gleichen Konzept übernahmen wir auch von Stirnimann sechs Potain-Obendrehkrane
und drei Turmdrehkrane.
Wieso haben Sie sich für diese Maschinentypen entschieden?
Wir wollten optimalere Maschinen auf dem neusten Stand der
Technik und grössere Flexibilität bei zunehmenden projektspezifischen
Anforderungen. Das ist inzwischen nicht nur für unsere Mitarbeitenden eine
enorme Motivation, sondern auch bei den Bauherren von grosser Bedeutung, die
bei ihren Projekten auf Massnahmen für die Umwelt Wert legen. Der CO2-Ausstoss,
Lärmemission und Kraftstoffverbrauch spielen dabei eine immer grössere Rolle.
Mit der höheren Leistungsfähigkeit des Inventars kommt beispielsweise ein
25-Tonnen-Bagger nahe an die Leistung eines früheren 30-Tönners. Das macht sich
durch den geringeren Kraftstoff- und Stromverbrauch bei Kränen in der Umweltbilanz
bemerkbar. Auch auf den Energieaufwand mit Bezug auf die zu transportierende
Gewichte hat dies Einfluss.
Die neue Technik erleichtert den Maschinenführern die
Arbeit. Spielte das auch eine Rolle bei der Auswahl?
Wie angesprochen war dies auch ein wichtiger Punkt bei
unseren Überlegungen. Die Maschinen sind mit 3D-Maschinensteuerung
ausgestattet. Das verlangt vom Maschinenführer, sich weiterzubilden. Die neuen
Technologien ermöglichen, vorausschauend und mit sehr hoher Präzision zu
arbeiten. Gleichzeitig sind mit der Telematik die kompletten Nachweise für
benötigte Dokumentationen und alle maschinenspezifischen Daten direkt auf der
Baustelle und im Unternehmen digital abrufbar. Das erleichtert uns die Arbeit
enorm.
Wie ist die Wirkung auf die Maschinenführer und die
Mitarbeitenden?
Die Identifikation und Motivation unsere Mitarbeitenden ist
hoch, dies weil sie spüren, dass Innovation nicht nur als Prozess gestaltet
ist, sondern auch aktiv gelebt wird. Wir haben sehr engagierte und
pflichtbewusste Maschinen- und Kranführer, die ihre Maschinen wie ihr Eigentum
pflegen und behandeln. Vor der Übergabe wurden sie im Avesco-Firmensitz in
Langenthal in der Academy geschult. Dazu gehörte auch die Einweisung in die
digitale Equipment-Management-Plattform von Avesco, die nicht nur Daten zu
Verbrauch, Auslastung oder Leerlaufzeiten generiert, sondern auch einen
anonymisierten Vergleich zu Maschinen des gleichen Typs an anderen Standorten
und Firmen ermöglicht. Diese Dokumentation dient den Maschinenführern als zusätzlicher
Anreiz und Motivation. Es ist wie ein persönlicher Wettkampf, die dort
vermerkten Marken einzuhalten oder zu unterbieten.
Quelle: Lazzarini AG
Einer der mit Nutzungsvertrag bei der Lazzarini AG eingesetzten Bagger bei Ausheben von Gräben.
Für wie lange stehen die Maschinen laut Vertrag zur
Verfügung?
Wir haben mit Avesco beispielsweise einen
Fünf-Jahres-Verträge abgeschlossen. Wir schätzen, dass die
Technologieentwicklung schneller vorangehen wird als der übliche
Abschreibungszeitraum. Baumaschinen dieser Typen sind rund acht bis zehn Jahre
im Einsatz, kommen also auf bis zu 10 000 Arbeitsstunden auf den Baustellen.
Wir setzen auf modernste Technik. Der Fünf-Jahres-Vertrag verspricht uns mehr
Flexibilität, um immer wieder mit dem ganzen Maschinenpark auf dem neusten
Stand der Technik zu bleiben.
Welche Optionen haben Sie für den Vertrag gewählt?
Für alle Maschinen wurden jeweils eine Sockelentschädigung,
Vereinbarungen für Spitzen- und Spezialabdeckungen sowie ein Vollservicevertrag
abgeschlossen. Die Stützpunkte von Avesco in Landquart, Stirnimann in Bonaduz
und Hilti in Liechtenstein sind in der Nähe, die Reaktionszeiten sind somit
optimal. Die Maschinen, Krane und Totalstationen sind nagelneu. Wir erwarten
also, dass sie in der nächsten Zeit einwandfrei funktionieren und keine
grösseren Störungen oder Reparaturen anstehen. Und falls etwas nicht
funktioniert, benötigen wir dafür kein eigenes, spezialisiertes Personal. Die
neuen Technologien machen Wartung und Reparaturen immer anspruchsvoller. Dafür
bedarf es zunehmend spezifischen Fachpersonals.
Wie sind die ersten Erfahrungen?
Für eine ökonomische Beurteilung ist der Zeitraum bisher zu
kurz. Der Beweis ist noch anzutreten, doch wir haben das in der
Geschäftsleitung geprüft und als einen guten Weg befunden. Die heutigen
Erfahrungen zeigen, dass modernes Inventar, der optimale Einsatz und die
Sensibilisierung auf Energieverbrauch immer grössere Bedeutung haben. Positive
Feedbacks von Mitarbeitenden und Kunden bestätigen uns dies. Im Bezug zu den
Fixkosten der Logistik ist heute beispielsweise nur noch ein
Lazzarini-Baumaschinenmechaniker im Einsatz. Unterstützt werden wir durch
Dritt-Mechaniker, die sich in unseren Werkhöfen eingemietet haben.
Wie sieht die Zukunft aus? Soll nach und nach der gesamte
Maschinenpark mittels Nutzungsvertrag erneuert werden?
Das ist noch nicht absehbar. Wie erwähnt haben
wir gleiche Konzepte für Krane und Vermessungsgeräte in der Umsetzung. Wenn
sich das Konzept bewährt, ist in Zukunft eventuell auch ein Nutzungsvertrag für
Bagger der Gewichtsklasse unter acht Tonnen möglich. Doch diese Maschinen sind
normalerweise nicht zwingend einem fixen Maschinenführer zugewiesen. Das
bedeutet, sie werden von vielen Mitarbeitern genutzt und werden nach Bedarf auf
allen Baustellen eingesetzt. Ein Nutzungsvertrag bedeutet für die Mitarbeiter
aber noch mehr Verantwortung, die Maschinen sind nicht Eigentum des
Unternehmens. Dies ergibt zusätzliche neue Risikobetrachtungs- und
Regelungspunkte.
Quelle: Lazzarini AG
Strassenbaustelle der Lazzarini AG in Graubünden.