Baumängel sollen künftig viel länger geltend gemacht werden können
Wer ein Haus kauft oder neu baut, soll sich besser gegen Baumängel zur Wehr setzen können. Die zuständige Nationalratskommission möchte künftig auf die Frist bei der Mängelrüge verzichten und damit einen Systemwechsel vollziehen.
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Riss in Beton. (Symbolbild)
Heute müssen Baumängel «sofort», also innert weniger Tage, geltend gemacht werden. Ansonsten verwirken die Mängelrechte.
Der Bundesrat brachte nach divergierenden Wünschen in der Vernehmlassung einen «mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag» ein, wie er im vergangenen Oktober schrieb. Er will demnach die Rügefrist verlängern. Für Werk- und Grundstückkaufverträge sieht er neu eine Frist von sechzig Tagen vor.
Rügefrist ganz abschaffen
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will indes noch weiter gehen. Sie schlägt mit 16 zu 8 Stimmen vor, die Rügefrist ganz abzuschaffen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Neu sollen also Mängel während der Verjährungsfrist grundsätzlich jederzeit gerügt werden können, wenn eine Immobilie gekauft oder erstellt wird.
Allerdings würde für den Bauherrn beziehungsweise den Käufer einer Immobilie eine Schadenminderungspflicht gelten. Damit bestünde nach wie vor ein Anreiz, Mängel möglichst zeitnah geltend zu machen.
Die Verjährungsfrist beim Grundstückskauf und bei der Erstellung eines unbeweglichen Werks soll zudem von heute fünf auf neu zehn Jahre angehoben werden. Diese neuen Regeln sollen überdies auch für eingebaute Sachen gelten.
Besserer Schutz für Käufer und Besteller
Weiter beantragt die Nationalratskommission dem Rat mit 22 zu 2 Stimmen, die Käufer sowie die Besteller einer Immobilie besser zu schützen, indem das Nachbesserungsrecht vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden soll. Dies soll für sämtliche Verträge gelten.
Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat beraten. (sda/pb)