Baugewerbe: Neuer LMV kann in Kraft treten
Der neue Landesmantelvertrag im Baugewerbe kann Anfang 2019 in Kraft treten. Nach den Gewerkschaften haben nun auch die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) dem neuen Vertrag zugestimmt.
Der Landesmantelvertrag (LMV) wird für vier Jahre mit gewissen Verbesserungen auf beiden Seiten abgeschlossen. Dies teilte der SBV heute mit. Bei den Arbeitszeiten hätten Flexibilisierungsmassnahmen erreicht werden können, schreibt der SBV. So könnten die Überstunden von 20 auf 25 pro Monat steigen und um die Überstunden abzubauen, hätten die Unternehmen künftig einen Monat länger Zeit. Für Equipen und Unternehmensteile, die mehr als 60 Prozent Belagsarbeiten ausführten, gälten Sonderregelungen bei der Planung der Arbeitszeiten.Wie die Baumeister weiter mitteilen, beinhaltet das Verhandlungsergebnis auch eine generelle Erhöhung der Effektiv- und der Minimallöhne von je 80 Franken für die Jahre 2019 und 2020. Lohnanpassungen für das dritte und vierte Jahr seien keine beschlossen worden.
Bestandteil der Lösung ist auch die Sanierung der Stiftung FAR. Die Massnahmen zur Sicherung der Rente ab 60 werden per 1. April. Dabei handelt es sich um Reduktionen bei den BVG-Altersgutschriften, höhere Arbeitnehmerbeiträge sowie ein neu geschaffenes Modell, das diejenigen Bauarbeiter mit einer Erhöhung ihrer FAR-Rente belohnt, die zwölf oder 24 Monate länger arbeiten können und ihren Renteneintritt aufschieben.(sda/mgt/mai)