Baugesetzesrevision: Basler Regierung will Innenhöfe entlasten
Mit einer Teil-Revision des Bau- und Raumplanungsgesetzes will die Basler Regierung die Bauvorschriften bei Blockrandbauten lockern. Gleichzeitig sollen die grünen Innenhöfe in dicht bebauten Quartieren in der Stadt von baulichem Druck entlastet werden.
Quelle: Chris Boese, unsplash
Häuserzeile in der Altstadt Kleinbasel. (Symbolbild)
Die letzte Revision des Bau- und Planungsgesetzes liege nun mehr als 20 Jahre zurück, heisst es in einer Mitteilung der Basler Regierung von Dienstag. Viele der damals festgelegten Regeln hätten sich bewährt. Die Vorstellungen, welche Regeln eine gute Bebauung ergeben, hätten sich aber geändert.
Einzelne Regelungen sollen deshalb den heutigen Bedürfnissen angepasst oder gestrichen werden. Die Stadt Basel ist geprägt von Blockrandgebäuden, die direkt an Strassen stehen und so im Hinterland Innenhöfe schaffen. Diese Innenhöfe seien «die grünen Lungen der dicht bebauten Quartiere», schreibt die Regierung. Mit dem Klimawandel nehme ihre Bedeutung weiter zu.
Innenhöfe entlasten und Blockrand stärken
Vor diesem Hintergrund soll das Baugesetz so angepasst werden, dass die Innenhöfe von der Bautätigkeit entlastet und gleichzeitig die Qualität des Blockrands gestärkt wird. Konkret schlägt der Regierungsrat dafür vor, den Lichteinfallswinkel strassenseitig zu lockern. Bei engen Strassen könne damit etwas höher gebaut werden.
Ausserdem soll die minimale Bautiefe im Blockrand vereinfacht werden, so dass auch bei ganz kleinen Parzellen 12 Meter tief gebaut werden kann und nicht wie bisher nur zehn Meter. Daneben sollen bestehende Baulücken in Ecklagen – sogenannte Bauwiche – geschützt werden.
Mit den Vereinfachungen könnten künftig zum Beispiel auch auf kleinen Parzellen an engen Strassen Gebäude aufgestockt oder Lifte und Balkone angebracht werden. Bestehende Wohnungen würden dadurch an Qualität gewinnen, heisst es weiter.
Neu zwei Dachgeschosse möglich
Ein zweites Thema des Revisionsvorschlags betrifft die Dachgeschosse. In den dichten Innerstadtzonen 5 und 6 sollen – wie bereits in den anderen Zonen – neu zwei Dachgeschosse möglich sein. In den niedrigen Zonen 2 und 2a soll wieder nur ein Dachgeschoss zulässig sein.
Damit unterstützte der Regierungsrat ein Anliegen von Riehen: Dort hätten die seit 2015 gelockerten Dachvorschriften in einigen Fällen zu für das Ortsbild unerwünschter Gestaltung von Häusern geführt. Zur weiteren Stärkung der Innenhöfe sollen ausserdem in den dichten Zonen 4 und 5a auf Hofbebauungen keine Dachgeschosse mehr zulässig sein.
Dachvorschriften kontrovers aufgenommen
Im Frühjahr 2021 hatte der Regierungsrat den Revisionsvorschlag in eine öffentliche Vernehmung gegeben. 26 Rückmeldungen seien dazu eingegangen, die meist vorsichtig positiv waren. Einzelne Revisionsthemen wurden dabei sehr unterschiedlich diskutiert.
Die Lockerung des strassenseitigen Lichteinfalls wurde laut Regierungsrat breit unterstützt. Kontrovers aufgenommen wurden hingegen die Veränderungen an den von Riehen gewünschten Dachvorschriften der Zonen 2 und 2a. Die Gründe dafür waren unterschiedlich.
Insgesamt sah der Regierungsrat aufgrund der Rückmeldungen keinen Anlass den Vorschlag grundsätzlich zu überarbeiten, wie er weiterschreibt. Aufgrund der Rückmeldungen wurde aber der Schutz der Bauwiche in Ecklagen nochmals geprüft und in den Entwurf aufgenommen.
Der Revisionsvorschlag geht nun an den Grossen Rat zur Behandlung. Mit einer Einführung der neuen Regelungen ist aller Voraussicht nach frühestens Anfang 2025 zu rechnen. (mgt/pb)
Mehr zum Thema auch im Artikel Buchtipp: Das verborgene Potenzial der Hinterhöfe von Basel vom 24. April