Baubewilligungsverfahren: In Bern nur noch elektronisch
In Zukunft sollen Baubewilligungs- und Planerlassverfahren im Kanton Bern nur noch elektronisch abgewickelt werden. Die Berner Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion hat deshalb eine entsprechende Teilrevision des Baugesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dem revidierten Baugesetzt sollen Baugesuche und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren ab dem Jahr 2020 vollumfänglich elektronisch abgewickelt werden. Dies teilte der Regierungsrat heute Montag mit. Das bestehende Gesetz schreibt heute noch an verschiedenen Stellen ausdrücklich den „Papierweg“ vor.
Für eine rein elektronische Abwicklung der Verfahren braucht es allerdings entsprechende technische Applikationen, sie sollen laut Kanton bis 2020 bereit stehen. Deshalb ab diesem Sommer in zehn Emmentaler Gemeinden und beim Emmentaler Regierungsstatthalteramt ein Pilotversuch durchgeführt. Damit können dann Baugesuche ab Ende Jahr überall auf freiwilliger Basis elektronisch abgewickelt werden.
Zudem schafft die Gesetzesrevision auch eine gesetzliche Grundlage für die rechtliche Verbindlichkeit von elektronischen Nutzungs-, Richt- und Sachplänen. So sollen vorerst in einem ersten Schritt die Nutzungspläne im Zuständigkeitsbereich der bernischen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion in elektronischer Form erlassen werden. Dazu zählen Nutzungspläne der Gemeinden und kantonale Überbauungsordnungen. Die Überführung der bestehenden Nutzungspläne vom Papier in die elektronische Form wird laut Regierungsrat im Rahmen von Vereinbarungen mit den Gemeinden erfolgen.
Die Vernehmlassungsvorlage besteht aus einer Änderung des Baugesetzes und einer Änderung des Baubewilligungsdekrets. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Juni. (sda/mai)