Bauarbeiten sollen bei Hitze leichter eingestellt werden können
Wer auf dem Bau arbeitet, soll besser vor der Hitze geschützt werden. Der Nationalrat hat eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben angenommen: Sie hat zum Ziel, dass Arbeitsbeschränkungen wegen Hitze nicht von Konventionalstrafen verhindert werden.
Zwar sieht die SIA-Norm 118 bereits vor, dass bei einer unverschuldeten Verzögerung seitens des Unternehmens - zum Beispiel Hitzetagen - die Fristen angemessen erstreckt werden müssen. Doch wie die Kommission in ihrem Vorstoss schreibt, würden diese Bedingungen eider in den Werkverträgen oft ausgeschlossen. Den Unternehmen drohten damit bei Terminverzögerungen oft hohe Konventionalstrafen.
Gewerkschaften und Baumeister einig
In der Motion wird der Bundesrat deshalb aufgefordert, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Natureinflüsse, wie sie in der SIA-Norm 118 geregelt sind, bei der Planung und Ausführung von Arbeiten verpflichtend berücksichtigt werde. Sowohl Baumeister als auch Gewerkschaften unterstützten den Vorstoss.
Eine Kommissionsminderheit und der Bundesrat wandten sich gegen die Motion. Die Branche sei selber daran, Lösungen zu erarbeiten oder habe dies schon getan. Mit 123 zu 62 Stimmen bei sechs Enthaltungen sagte der Nationalrat Ja zur Motion, die nun in den Ständerat geht. (sda/mai)