Basler Privatspitäler ziehen gegen Darlehen an Unispital ins Feld
Die Vereinigung der Basler Privatspitäler zieht mit einem Rechtsgutachten gegen das geplante kantonale 300-Millionen-Darlehen an das Universitätsspital Basel ins Feld. Diese staatliche Unterstützung des Neu- und Ausbaus wird als gesetzeswidrig bezeichnet.
Quelle: zvg
Visualisierung: So soll das neue Klinikum 2 am Unispital Basel dereinst aussehen; das Projekt stammt aus der Feder der Giuliani Hönger Architekten. Mitte Januar fand der Spatenstich für den Neubau statt.
Die Neu- und Ausbaubaupläne des Unispitals Basel (USB) sind teuer: Auf 1,7 Milliarden werden die Kosten für den Ersatzbau des Klinikums 2 (K2) und den Neubau des Klinikums 3 (K3) geschätzt. Für den «Campus Gesundheit» muss das USB rund 900 Millionen Franken an Fremdkapital aufnehmen, wie die Basler Regierung im vergangenen September mitteilte.
Gemäss Finanzplan der Klinik seien die Investitionen langfristig tragbar, wie die Regierung festhielt. Dennoch bestünden Risiken, insbesondere in der langfristigen Tarifentwicklung. Die Basler Regierung will dem Unispital darum ein Darlehen von 300 Millionen Franken gewähren.
Der Darlehenswunsch geht vom USB aus, welches das verzinsliche und rückzahlbare Darlehen – je 150 Millionen für den Neubau K2 Phase 1 (Turm) und den Neubau K3 – beantragt hatte.
Darlehen laut Privatspitälern gesetzeswidrig
Nun wehren sich die Basler Privatspitäler gegen das Darlehen. Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei Walder Wyss, das mit den Privatspitälern in Auftrag gegeben wurde, fehle dem Darlehen die Rechtsgrundlage, teilte die Vereinigung am Donnerstag mit. Solche «indirekten Finanzhilfen» würden zu intransparenten und vor allem «überdimensionierten Investitionen» verleiten.
Moniert werden insbesondere die vorgesehenen Modalitäten des Darlehens. Dieses sehe bei einer Laufzeit von 45 Jahren lediglich einen Zins von 0,8 Prozent vor, was alles andere als marktüblich sei. Marktüblich wäre bei «solch risikobehafteten Darlehen» ein Zinssatz von 3,2 bis 4,5 Prozent, schrieben die Privatspitäler.
Das Ansinnen der Basler Regierung widerspreche der Wettbewerbs- und Trägerschaftsneutralität und der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Spitälern mit einem kantonalen Leistungsauftrag.
Konkret erwarten die Privatspitäler die Schaffung einer trägerschaftsunabhängigen gesetzlichen Grundlage für Investitionsbeiträge und Darlehen an Spitäler mit kantonalem Leistungsauftrag.
Basler Gesundheitsdepartement wehrt sich
Das Gesundheitsdepartement lehnt die Schlussfolgerungen im Memorandum «entschieden ab, wie es in einer Stellungnahme schrieb. Die beauftragte Kanzlei bezeichne das Dokument selber lediglich als Memorandum und nicht als Rechtsgutachten, wie die Privatspitäler suggerierten.
Das Darlehen, das der Kanton dem Universitätsspital Basel gewähren wolle, widerspreche weder kantonalem noch übergeordnetem Recht und stelle keine unübliche Finanzierungsform dar, schrieb das Gesundheitsdepartement. Der Kanton müsse als Eigner der öffentlichen Spitäler – wie jeder Spitaleigner – über die Eigen- und Fremdkapitaldotation nach eigenen strategischen Vorgaben entscheiden dürfen.
Und auch gegen den monierten Zinssatz lasse sich nichts einwenden. Das Darlehen werde zu den zu den marktüblichen Konditionen des Kantons gewährt. Würde der Kanton einen höheren Zinssatz verlangen, würde er mit dem Darlehen einen Gewinn machen, hiess es weiter.
Dies wäre im Bereich der sozialen
Krankenversicherungen nicht angebracht. (pb/mgt/sda)