Baselland will Wiederverwertung von Bauschutt fördern
Bauabfälle und Rückbaustoffe wie Betonabbruch, Mischabbruch oder Aushubmaterial sollen im Kanton Baselland verstärkt wiederverwertet werden. Die Baselbieter Regierung schickt ein Massnahmenpaket zur Förderung des Baustoffkreislaufs in die Vernehmlassung.
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Bauschutt, Symbolbild.
So sollen im Kanton Basel-Landschaft eine generelle Rückbaubewilligung ausserhalb der Kernzone und eine Lenkungsabgabe für die Lagerung von Deponie-Abfällen eingeführt werden, wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte. Vorgesehen ist eine Abgabe von maximal 50 Franken pro Tonne Abfall.
Der Ertrag aus den Lenkungsabgaben soll an alle Haushalte und Betriebe im Kanton via reduzierte Abwassergebühren ausgeschüttet werden. Die Regierung geht davon aus, dass mit einer solchen Abgabe die deponierten Abfälle um jährlich 300'000 Tonnen reduziert werden könnten.
Ausserdem soll «zur Bündelung der Vollzugstätigkeit im Baubereich» eine neue Fachstelle Baustoffkreislauf im Amt für Umwelt und Energie mit drei Vollzeitstellen geschaffen werden. Der Kanton Baselland soll zudem selber als Bauherr im Hoch- und Tiefbau Recycling-Baustoffe einsetzen, sofern dies technisch möglich und ökonomisch verhältnismässig ist. Er soll Zielvorgaben für den Einsatz von Recycling-Baustoffen erhalten, die dann auch überprüft werden.
Erweiterung Deponie Höli in Liestal wird geprüft
Gemäss Mitteilung landen aus der Region Basel jährlich rund eine Million Tonnen Bauabfälle auf Baselbieter Deponien. Durch eine bessere Ausschöpfung des Verwertungspotenzials sowie ein hochwertiges Recycling könne diese Menge wesentlich gesenkt und der Bauwirtschaft wertvolle Sekundärrohstoffe zugeführt werden.
Die angestrebten Massnahmen sollen helfen, den knappen Deponieraum schonend zu beanspruchen. Geprüft werde derzeit auch die Erweiterung der 2010 eröffneten Deponie Höli in Liestal. Diese erreicht ihre Füllmenge bereits 2021, obwohl dafür mehrere Jahrzehnte vorgesehen gewesen wären.
Zur Umsetzung der Massnahmen ist die Revision des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes und des Umweltschutzgesetzes nötig. Zudem muss das kantonale Gesetz über den Gewässerschutz angepasst werden, um die Auszahlung der Lenkungsabgabe-Erträge zu regeln. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Februar 2021. (sda/pb)