Basler Gasnetz wird bis 2037 stillgelegt, erste Schritte in Planung
Das Gasnetz im Kanton Basel-Stadt soll bis 2037 stillgelegt
werden; erste Stilllegungen sind im 2026 vorgesehen. Danach will
die Energieversorgerin IWB bis 2028 pro Jahr rund 1000 Gasanschlüsse vom
Netz nehmen. Gleichzeitig erweitert sie im Auftrag des Kantons das
Fernwärmenetz. - Im Januar hatte der Grosse Rat beschlossen, dass zur
Erreichung der Klimaziele das Gasnetz bis 2037 stillgelegt wird.
Für 5800 Liegenschaften ist der Anschluss an die Fernwärme schon heute oder nach der Netzerweiterung möglich. Dies geht aus der gemeinsamen Mitteilung des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) und der IWB hervor.
Bei rund 3’200 weiteren Liegenschaften ist der Betrieb eines Wärmenetzes wirtschaftlich nicht möglich, wie es weiter heisst. Dies, weil sie sich ausserhalb des Fernwärmegebietes befinden. Somit braucht es hier eine andere CO₂-neutrale Wärmelösungen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen.
Daneben wir in zusätzlichen 2'000 Liegenschaften Gas für andere Zwecke verwendet, und zwar mehrheitlich zum Kochen. Wird das das Gasnetz stillgelegt, müssen dort daher zirka 14'000 Kochgasherde mit Elektrogeräten ersetzt werden.
Ab 2028 gehen jährlich 1000 Gasanschlüsse vom Netz
Wie die IWB und das WSU schreiben, sollen die Gasleitungen am Ende ihrer Lebensdauer grundsätzlich stillgelegt werden, um weitere Investitionen ins Netz zu vermeiden. Erste Stilllegungen sind in den Jahren 2026/2027 vorgesehen. Darauf plant die IWB ab 2028 jährlich rund 1’000 Gasanschlüsse vom Netz zu nehmen.
Die Stilllegung des Gasverteilnetzes soll abgestimmt auf die Verdichtung und die Erweiterung der Fernwärmeversorgung erfolgen. Das Vorgehen sei so geplant, dass die Hauseigentümerschaften ausreichend Vorlauf für die Umstellung ihrer Heizanlagen haben und rechtzeitig ein Fernwärmeanschluss zur Verfügung stehe, heisst es weiter. Das heisst wer eine Immobilie besitzt, soll mindestens drei bis vier Jahre vorher über die Stilllegung des Gasnetzes informiert werden.
Verzögert sich Fernwärmeausbau, kann Gasversorgung befristet weiter geführt werden
Sollte es in einzelnen Gebieten beim Fernwärmeausbau zu Verzögerungen kommen, zum Beispiel wegen baulichen Schwierigkeiten, kann der Regierungsrat auf Antrag der IWB ausnahmsweise eine befristete Weiterführung der Gasversorgung vorsehen, bis die Fernwärme verlegt ist.
Wer sich über den aktuellen Stand der Gasstilllegung und über die Planung des Fernwärmenetzes informieren will, kann dies auf auf einer interaktiven Karte auf der Website der IWB. - Kundinnen und Kunden, bei denen eine Stilllegung bereits in Planung ist will die IWB persönlich darüber in Kenntnis setzen, sie erhalten dabei auch Informationen über die Alternativen zum Gasanschluss sowie über Förderbeiträge und Restwertentschädigungen. (mgt/mai)
Weiterführende Links:
- Allgemeine Informationen zur Gasstillegung: www.iwb.ch/klimadreh/ratgeber/heizung-ersetzen/gasstilllegung-basel-stadt
- Interaktive Karte: www.iwb.ch/servicecenter/waermeloesung-basel-stadt
Förderbeiträge und Restwertentschädigungen
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizungen weiterhin mit Förderbeiträgen. Förderberechtigt sind Wärmepumpen, Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Sollten Gasbezügerinnen und Gasbezüger aufgrund der Einstellung der Gasversorgung ihre noch nicht amortisierten Gasanlagen (Gaszentralheizungen, Gasherde und -backöfen, industrielle und gewerbliche Anlagen) nicht mehr weiter verwenden können, richtet der Kanton Basel-Stadt zusätzlich Restwertentschädigungen aus, wie es in der Mitteilung heisst.
Entschädigt werden die zum Zeitpunkt der Gasstilllegung verbleibenden Restwerte der Anlagen. Zudem beteiligt sich der Kanton Basel-Stadt an den Installationskosten von Mietheizkesseln, sollte eine Heizung ersetzt werden müssen, bevor ein Fernwärmeanschluss verfügbar ist.
Für Restwertentschädigungen und Überbrückungslösungen werden zwischen 37.6 und 80.4 Millionen Franken veranschlagt. (mgt/mai)
Weiterführenden Links:
- Informationen zu Förderbeitrögen: www.aue.bs.ch/energie/foerderbeitraege
- Informationen zu Restwertentschädigungen: www.aue.bs.ch/energie/foerderbeitraege/restwertentschaedigung-gas.html