Axen: Uvek hält nichts von Planungsstopp
Die Planungsarbeiten für eine neue Axenstrasse zwischen Brunnen SZ und Sisikon UR sollen fortgeführt werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) lehnte einen von Umweltverbänden eingereichten Sistierungsantrag ab.
Es sei kein Zusammenhang zwischen dem nach Bundesrecht laufenden Plangenehmigungsverfahren und einer kantonalen Initiative mit politischem Charakter gegeben, begründet das Uvek laut einer Medienmitteilung des Schwyzer Baudepartements von Donnerstag seinen Entscheid.
Die Alpen-Initiative, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und der Verkehrs- Club der Schweiz hatten gegen das Ausführungsprojekt Einsprache erhoben. Sie forderten eine Sistierung des Plangenehmigungsverfahrens. Sie begründeten diese Forderung mit der im Kanton Schwyz lancierten Volksinitiative "Axen vors Volk", die je nach Abstimmungsausgang Auswirkungen auf das Projekt haben könnte. Die Initiative soll morgen Freitag bei der Schwyzer Staatskanzlei eingereicht werden.
Das Uvek aber ist der Meinung, dass eine Sistierung bis nach einer kantonalen Volksabstimmung über die Initiative in zeitlicher Hinsicht "absolut ungewiss" und deshalb für die am Verfahren beteiligten Parteien "nicht vertretbar". Das Projekt sei insbesondere unter dem Aspekt der Rechtssicherheit fortzuführen. Die rechtliche Einschätzung des Uvek deckt sich auch mit den Antworten des Bundesrats und des Schwyzer Regierungsrats. Diese hatten bereits früher politische Vorstösse mit dem Ziel eines Planungsstopps abgelehnt.
Sanierung statt Neubau
Das Projekt sieht zwischen Ingenbohl SZ und Sisikon UR eine neue, knapp acht Kilometer lange Strasse vor. Ebenfalls geplant sind zwei Tunnels und dazwischen ein kurzer offener Hangabschnitt. Die Eröffnung der neuen Axenstrasse ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf geschätzte 980 Millionen Franken sowie 240 Millionen für die Sanierung der bestehenden Strassen. Den Löwenanteil von 94 Prozent am Neubauprojekt übernimmt der Bund, den Rest teilen sich die beiden Kantone Uri und Schwyz.
Die Tunnels machen dem „Axen vors Volk“-Komitee besonders zu schaffen, insbesondere wegen der finanziellen Mehrbelastung, die der Kanton Schwyz dadurch bewältigen muss, und weil man mehr Transitverkehr fürchtet. Das lancierte Volksbegehren will deshalb in der Verfassung festschreiben, dass sich die Schwyzer Behörden beim Bund für eine Sanierung und gegen das Tunnelprojekt einsetzen müssen. (sda/mt)