Arbeitssicherheit auf Baustellen: Revidierte Verordnung gilt ab 2022
Die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz auf Baustellen sind aktualisiert worden und sind per 1. Januar 2022 gültig. Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Sie soll für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen.
Die BauAV stammt aus dem Jahr 2005 und hat mittlerweile Anpassungsbedarf, wie aus der Medienmitteilung des Bundesrates hervorgeht. Sie erfülle die heutigen Anforderungen nicht mehr, was insbesondere auf den technischen Fortschritt zurückzuführen sei. Ausserdem haben sich manche Formulierungen als zu vage für eine optimale Umsetzung erwiesen, wie es weiter heisst.
Absturzhöhe und Gerüstnormen
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absturzhöhe sowie die Gerüstnormen. Nachdem widersprüchliche Absturzsicherungsvorschriften in verschiedenen Kapiteln der Verordnung zu Verunsicherungen geführt haben, sieht die revidierte Verordnung unter anderem vor, die Absturzhöhe, ab der Absturzsicherungsmassnahmen getroffen werden müssen, auf zwei Meter zu vereinheitlichen.
Das Kapitel zu den Gerüsten wurde ebenfalls vollständig überarbeitet. Dies, weil viele Bestimmungen inzwischen in den europäischen Normen geregelt worden sind und darum nicht mehr in einer eidgenössischen Verordnung festgehalten werden müssen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Totalrevision der BauAV in Zusammenarbeit mit der Fachkommission 12 «Bau» der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) erarbeitet. Letztere umfasst Berufsverbände, Sozialpartner sowie technische Experten der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit umfasst. (mgt/mai)
Weitere Informationen: www.bag.admin.ch