Appenzell Innerrhoden: Grosser Rat stimmt deutlich für neues Baugesetz
Der Innerrhoder Grosse Rat hat in Appenzell hat heute Montag eine Teilrevision des Baugesetzes in zweiter Lesung deutlich gutgeheissen. Bei den Einsprachemöglichkeiten gibt es keine Änderungen. Im April entscheidet die Landsgemeinde über das revidierte Gesetz mit neuen Regeln zu Waldabständen für Bauten.
Die Popularbeschwerde, eine Innerrhoder Eigenheit, wird mit dem revidierten Baugesetz beibehalten: Mit ihr kann jeder Einwohner zu jedem Bauprojekt eine Beschwerde einreichen, selbst wenn er nicht davon betroffen ist. Für ihre Abschaffung gab es während der zweiten Lesung im Gegensatz zur ersten keine Voten mehr. Die Standeskommission (Regierung) hatte sich bereits in der ersten Lesung gegen eine Abschaffung der
Popularbeschwerde ausgesprochen.
Keine weiteren Diskussionen über den Abstand von Gebäuden zu Waldrändern
Ebenso führten die Abstände, welche Gebäude zu den Waldrändern einhalten müssen, zu keinen weiteren Diskussionen mehr. Die Abstände von 20 Metern werden neu ab der Waldgrenze gemessen. Bislang sind die Messungen ab der sogenannten Stockgrenze getätigt worden. Das ist die Verbindungslinie der äussersten Bäume eines Waldes. - Des Weiteren wird mit der Revision des Baugesetzes auch die Fälligkeit von Mehrwertabgaben bei Abparzellierungen neu geregelt: Wird ein solcher Mehrwert festgestellt, wird die Abgabe neu nach zwölf Monaten fällig.
Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Baugesetzes mit 45 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung gutgeheissen. Ziel der
Revision war es, Bauverfahren und Bewilligungsprozesse zu vereinfachen. (sda/mai)
Quelle: Freigut, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Grossratssaal in Appenzell.