Anzahl behindertengerechter Bahnhöfe steigt zu langsam
Die Bahn bleibt stark gefordert, was den behindertengerechten Zugang zu Bahnhöfen angeht. Die Anpassungen gehen zu langsam voran. Die Anzahl Bahnhöfe und Haltestellen, die nicht fristgerecht per Ende 2023 umgebaut sein werden, ist deshalb höher als erwartet.
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Rollstuhlfahrer, Symbolbild.
Dies zeigt der neue Bericht des
Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des
Behindertengleichstellungsgesetzes durch die Bahnunternehmen, wie es am
Mittwoch in einer Mitteilung hiess.
Gemäss den neusten Daten sind zwar weitere Bahnhöfe
behindertengerecht umgebaut worden. Weil die Verbesserungen bei den grossen
Bahnhöfen prioritär angepackt worden seien, komme dies rund 73 Prozent
aller Reisenden zugute.
Der Bericht zeige jedoch, dass «trotz mehrfacher
Intervention des BAV» bei 541 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen die
Anpassungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 umgesetzt
werden.
Fehlende Ressourcen bei Planung und Personal
Diese Zahl habe sich gegenüber dem letzten Standbericht
nochmals erhöht, weil sich bei der Planung durch die Bahnunternehmen gezeigt
habe, dass Zeitpläne korrigiert werden müssen. Zudem tragen laut BAV fehlende
Ressourcen bei Planung und Personal sowie fehlende Zeitfenster für die
Bautätigkeit ebenfalls zu den Verzögerungen bei.
Bei 134 der 541 verspäteten Umbauprojekte können die
Bauarbeiten zumindest vor Ablauf der Sanierungsfrist begonnen werden. Für die
restlichen Projekte habe das BAV bei den Bahnen verbindliche Termin- und
Finanzierungspläne eingefordert und erhalten.
Das BAV fordert, dass die Unternehmen bis zur Inbetriebnahme
der verspätet umgebauten Anlagen Teilinbetriebnahmen umsetzen oder
Überbrückungsmassnahmen anbieten, zum Beispiel mit Hilfe durch das
Bahnpersonal.
Über 400 Bahnhöfe müssen umgebaut werden
Die SBB setzte alles daran, das Ziel baldmöglichst zu
erreichen, hiess es dazu in einer Mitteilung. An allen Bahnhöfen, die ab
Ende 2023 noch nicht barrierefrei zugänglich sind, würden Ersatzlösungen
angeboten.
Präzisierte Anforderungen an barrierefreie Bahnhöfe hätten
dazu geführt, dass die SBB mehr Bahnhöfe umbauen müssten als ursprünglich
verlangt. Es sind dies statt 150 über 400. Bis 2028 werden die SBB über 2,5
Milliarden Franken für die baulichen Massnahmen bei Bahnhöfen investiert haben.
Hälfte der Bahnhöfe entspricht Vorgaben
Wie der neuste Standbericht des BAV zeigt, entsprach Ende
2021 mehr als die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen den Vorgaben. Inzwischen
können 928 der total 1800 Stationen von Personen mit Beeinträchtigungen autonom
benutzt werden, das sind 20 mehr als im Vorjahr.
Gemäss der aktuellen Planung der Bahnen werden bis zum
Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 166 Bahnhöfe baulich
angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die profitieren, auf
82 Prozent erhöhen.
Von der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an
den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen profitieren laut BAV alle Personen,
die den öffentlichen Verkehr nutzen – das Ein- und Aussteigen werde bequemer.
Anpassungen bei 9 Prozent unverhältnismässig
Das Ziel sei es, dass Personen mit eingeschränkter
Mobilität, aber auch Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen, den
öffentlichen Verkehr selbständig benützen können. Dies werde künftig an 91
Prozent aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen der Fall sein.
Bei den restlichen 9 Prozent sei eine bauliche Anpassung
unverhältnismässig. Hier müssten dauerhaft Ersatzmassnahmen wie Hilfestellung
durch Bahnpersonal angeboten werden.
Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen
der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes
angepasst werden, soweit dies verhältnismässig möglich ist. Für die Umsetzung
sind die Bahnen verantwortlich. (sda/pb)