Ansprüche bei Bestellungsänderungen
Während der Ausführung eines Bauauftrags kommt es immer wieder zu direkten und indirekten Bestellungsänderungen. Dem liegen verschiedene Ursachen zugrunde, auch die Folgen sind vielfältiger Natur. Rechtlich räumt der Artikel 84 der SIA-Norm SIA 118 dem Bauherrn die weitreichende Befugnis ein, im Werkvertrag festgelegte Bauleistungen während der Realisierung einseitig zu ändern.