Alte Bauernhäuser: St. Galler Bauchef soll Abrissflut stoppen
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat den Kanton St. Gallen in einem offenen Brief kritisiert. Der Abbruch von typischen Bauernhäusern laufe im Schnellzugstempo ab. In den Kantonen Zug und Thurgau soll derweil der Denkmalschutz gelockert werden.
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Fachwerkhaus, Symbolbild
Seit anfangs Oktober 2019 seien 20 Baugesuche für Abrisse von teils alten landschaftsprägenden Bauernhäusern publiziert worden, heisst es im Schreiben, das die Stiftung Landschaftsschutz (SL) am Dienstag veröffentlicht hat. Stattdessen würden Ersatzneubauten ausserhalb der Bauzone bewilligt.
Die Qualität der Ersatzneubauten lasse in den allermeisten Fällen «leider völlig zu wünschen übrig». Dieser Boom bedrohe das baukulturelle Erbe massiv. Die Stiftung fordert den St. Galler Bauchef Marc Mächler (FDP) auf, «raschmöglichst Vorkehrungen zu treffen, diese Entwicklung in normale Bahnen zu lenken».
Er könne sich nicht vorstellen, dass bei der damaligen Lancierung der St. Galler Standesinitiative für den erleichterten Abriss und Wiederaufbau der Bauernhäuser solche exzessiven Ausmasse gewollt waren, schreibt SL-Geschäftsleiter Raimund Rodewald im Brief.
Im November 2012 war beim Bund im Raumplanungsgesetz der Abbruch und Neubau von Gebäuden ausserhalb der Bauzone gelockert worden.Die Änderung ging auf eine St. Galler Standesinitiative zurück, die2008 eingereicht wurde. (sda)
Zug und Thurgau: Denkmalschutz soll gelockert werden
In den Kantonen Zug und Thurgau kommt es zum Kräftemessen zwischen Politik und Heimatschutz. Denn durch die Verdichtung gerät die alte Bausubstanz in Ortskernen zunehmend unter Druck.
Als «Zugisierung» wird die Wandlung des Kantons vom Bauernland zum dicht bebauten Siedlungs- und Wirtschaftsgebiet bezeichnet. Im Gegensatz zum Bauen auf der grünen Wiese, sei es in den Ortszentren wegen der geschützten alten Bausubstanz schwieriger. Der Unmut gegenüber dem Denkmalschutzgesetz sei ständig gewachsen, wird FDP-Kantonsrat Peter Letter in einem Artikel der NZZ vom Dienstag zitiert.
Die Regierung will nun einen Paradigmenwechsel vornehmen. Dies in Form einer Lockerung des Denkmalschutzgesetzes, die vom Parlament mit einer klaren Mehrheit von 51 gegen 21 Stimmen beschlossen wurde. So sollen die Anforderungen an Gebäude erhöht werden, die unter Denkmalschutz gestellt werden sollen. Anders als bisher müssten diese also nicht mehr einen «sehr hohen», sondern einen «äusserst hohen» Wert aufweisen. Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen; Am 24. November kommt es zu einer Volksabstimmung.
Im Thurgau gibt es ähnliche Ansätze: Der Thurgauer Grosse Rat hat eine Motion mit 80 gegen 28 Stimmen überwiesen. Darin fordern die Politiker, dass der Denkmalschutz sich auf das Äussere eines geschützten Gebäudes beschränkt. Dass der Innenraum in die Schutzüberlegungen einbezogen werde, solle die Ausnahme bilden. (mgt/pb)
Zum ausführlichen NZZ-Artikel geht es hier: https://www.nzz.ch/schweiz/lockerung-des-denkmalschutzes-schweizer-heimatschutz-geht-auf-die-barrikaden-ld.1521168