Abstimmung am Wochenende: Zürich entscheidet über Uferinitiative
Von Nina Farhumand, Schweizer Baudokumentation
Dieses Wochenende entscheidet das Zürcher Stimmvolk über die Initiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung». Bei einem Ja muss auf dem Gebiet des Kantons Zürich bis 2050 am Zürichsee ein durchgehender Uferweg entstehen.
Quelle: Datei wurde mit Commonist hochgeladen, eigenes Werk, Hansueli Krapf (User Simisa (Diskussion · Beiträge)), CC BY-SA 3.0
Die Initiative fordert, dass auf Zürcher Kantonsgebiet soll ein durchgehender Uferweg angelegt wird.
Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten reichen die vorhandenen Seeuferwege nicht aus, weil die Wege entlang des Greifensees, des Pfäffikersees und der bestehenden Abschnitte am Zürichsee äusserst beliebt und entsprechend stark frequentiert sind. Angesichts des Bevölkerungswachstums im Grossraum Zürich sowie der zunehmenden Bedeutung der Naherholung erachten sie einen Ausbau als notwendig, um mehr Möglichkeiten für Naturerlebnisse und Entspannung im Freien zu schaffen.
In vielen Gemeinden entlang der Seen ist das Ufer über weite Strecken unzugänglich. Ein durchgängiger Seeuferweg würde den Bewohnerinnen und Bewohnern überall einen einfachen Zugang zum Wasser ermöglichen und gleichzeitig das Ufer ökologisch aufwerten. Durch die Verbauung des Zürichseeufers in den letzten zwei Jahrhunderten wurden wertvolle Lebensräume für einheimische Pflanzen und Tiere zerstört. Daher ist es wichtig, dass die Gestaltung der Uferwege darauf abzielt, die Artenvielfalt zu fördern und zu schützen.
Der Kantons- und Regierungsrat
argumentieren, dass der Zugang zu den Ufern bereits angemessen geregelt
sei. Sie befürchten, dass die Umsetzung der Initiative mit hohen Kosten
und Eingriffen in das Privateigentum verbunden wäre. Die Regierung und
der Kantonsrat sowie FDP, SVP und EDU lehnen die Volksinitiative ab,
während SP, Grüne, GLP, EVP und AL ihr zustimmen.
Kosten und Eigentumsrechte im Fokus
Der Regierungsrat prognostiziert Kosten zwischen 370 und 460 Millionen Franken, während ein Gutachten sogar von einer halben Milliarde Franken ausgeht. Die grössten Kostenpunkte werden nach Angaben der Regierung durch den Erwerb von privaten Grundstücken und die Entschädigung der Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen. Es ist zu erwarten, dass zahlreiche Landbesitzerinnern undn Landbesitzer rechtliche Schritte einleiten werden, sollten sie gezwungen sein, ihr Land abzugeben.
Die Initiantinnen und Initiaanten halten die von der Regierung geschätzten Entschädigungssummen für übertrieben. Sie sind der Meinung, das überhöhte Forderungen vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg haben. Zumal es sich um Konzessionsland handelt, das der Kanton mit der Auflage abgegeben hat, es für Nutzungen wie Strassen und Wege zurückzuerhalten. Aus diesem Grund – so die Befürworterinnen und Befürworter – hätten diejenigen die Land besitzen keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie gehen davon aus, dass der durchgängige Seeuferweg bis 2050 nicht mehr als 100 Millionen Franken kosten wird.
Die Uferinitiative stellt zweifellos eine wichtige Weiche für die
Zukunft der Uferlandschaften und die Zugänglichkeit zu den Gewässern im
Kanton Zürich. Die Diskussion darüber, wie diese Ziele am besten
erreicht werden können, ist jedoch komplex und kontrovers.