Ab dem 1. April gilt im Kanton Bern das neue Baugesetz
Das revidierte Baugesetz des Kantons Bern wird am 1. April in Kraft treten. Es soll die Raumplanungsverfahren straffer und partnerschaftlicher gestalten und den Gemeinden mehr Handlungsspielraum erlauben.
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Kran. (Symbolbild)
Mit der Revision sollen die Gemeinden auf Wunsch einen Teil des Vorprüfungsverfahrens selber durchführen können, wie der Berner Regierungsrat am Freitag mitteilte. Bis anhin erledigte dies das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Weiter soll das obligatorische Startgespräch zwischen Gemeinde und Kanton schon zu Beginn des Planungsverfahrens stattfinden. Auf diese Weise sollen offene Fragen und allfällige Stolpersteine frühzeitig erkennt werden.
Neu wird die Kommission für Orts- und Landschaftsbilder unter bestimmten Bedingungen bei Planerlassverfahren nicht mehr beigezogen. Nämlich dann, wenn zuvor schon ein anerkanntes qualitätssicherndes Verfahren in Form eines Wettbewerbs, Studienauftrags oder Workshop- und Gutachterverfahrens durchgeführt wurde.
Bei der Einführung des revidierten Baugesetzes stützt sich der Regierungsrat auf die Zustimmung des Grossen Rates, der in der Herbstsession 2022 die Änderungen angenommen hatte. (sda)