Aargauer Regierung will Beschaffungswesen harmonisieren
Der Aargauer Regierungsrat will das öffentliche Beschaffungswesen den anderen Kantonen und dem Bund angleichen. Der Grosse Rat soll dem Beitritt zu einer interkantonalen Vereinbarung zustimmen. Es geht unter anderem um die Ausschreibung öffentlicher Aufträge
Quelle: pd
Symbolbild.
Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) werde deren Inhalt integral anerkannt, schreibt der Regierungsrat am Freitag in seiner Botschaft an den Grossen Rat. Das bisherige kantonale Submissionsdekret könne aufgehoben werden.
Bewährte Regelungskonzepte bleiben gemäss Regierungsrat mit der Vereinbarung beibehalten. Für die Kantone gebe es materiell wenige Änderungen. So werde die Rechtsmittelfrist auf 20 Tage verlängert.Der Schwellenwert für die freihändige Vergabe –also ohne Ausschreibung –werde von 100'000 Franken auf 150'000 Franken erhöht.
Die Harmonisierung der nationalen Beschaffungsrechtsordnungen bringe auf kantonaler und kommunaler Ebene Vorteile mit sich, hält der Regierungsrat fest. Es werde erwartet, dass sich die angestrebte Rechtsangleichung im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sowie auch im Verhältnis der Kantone und Gemeinden unter sich positiv auswirke.
Gründe dafür seien zum Beispiel eine einheitlichere Rechtsprechung, Erfahrungsaustausch, gemeinsame Vorlagen, ähnliche Hilfs- und Lehrmittel sowie abgestimmte Aus- und Weiterbildungen. (sda)