Aargauer Gewässerschutz verstösst teils gegen Bundesrecht
Die Aargauer Regierung hat bei der Umsetzung der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung gegen Bundesrecht verstossen. Auf Antrag von Umweltverbänden und Fischereiverband hat das Verwaltungsgericht vier Bestimmungen der Vollzugsverordnung aufgehoben. Die Organisationen hatten die kantonale Auslegung von „dicht überbauten Gebieten“ moniert.