Aargau verlangt für Aufrüstung auf 5G nachträgliche Baugesuche
Im Kanton Aargau sind nach einem Bundesgerichtsurteil für über 200 Mobilfunk-Antennen nachträgliche Baugesuche nötig. Der Kanton hat die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, innert sechs Monaten ein Baugesuch für die Aufrüstung auf 5G einzureichen.
Mit der neuen 5G-Technologie werden adaptive Antennen eingesetzt, die ihre Leistung gezielt auf die jeweiligen Nutzer ausrichten, wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Dienstag mitteilte. Weil die Strahlung damit – ausserhalb der gerade aktiven Nutzer – tiefer sei, dürfe im Gegenzug die Leistung der Antenne kurzzeitig erhöht werden.
Da bei der Einführung der 5G-Technologie eine gewisse Rechtsunsicherheit bestand, empfahl das BVU den Mobilfunkanbietern bei der Umrüstung die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Wie andere Kantone akzeptierte das Departement bei bestehenden Antennen aber auch Änderungsgesuche in einem vereinfachten Bagatellverfahren.
Die Mobilfunkbetreiber hätten die höhere Leistung, auch «Korrekturfaktor» genannt, deshalb bislang in einem vereinfachten Meldeverfahren ohne Baubewilligungsverfahren einrichten können.
Praxis ist nicht mehr rechtens
Nach einem Bundesgerichtsurteil gegen die Swisscom vom 23. April sei diese Praxis nun aber nicht mehr rechtens, heisst es in der Mitteilung Das Urteil weise die Kantone an, für die Aufschaltung des Korrekturfaktors bei einer bestehenden adaptiven Antenne in jedem Fall ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
Der Kanton Aargau hat die Mobilfunkbetreiber deshalb aufgefordert, innert sechs Monaten ein Baugesuch bei der Standortgemeinde einzureichen oder den Korrekturfaktor abzuschalten. Davon betroffen seien etwas mehr als 200 Antennen. Mit der gewährten Übergangsfrist sollen laut BVU allfällige Einbussen bei der Netzqualität möglichst verhindert werden. (pb/mgt/sda)