17 mögliche Standorte für Windenergie im Kanton St. Gallen
Die St. Galler Regierung hat für den Richtplan 17 mögliche Standorte für Windenergie festgelegt. Nun startet dazu die Vernehmlassung. Vorgesehen ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Längerfristig soll Windkraft zehn Prozent der Energieförderung des Kantons liefern.
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Windräder. (Symbolbild)
Mit einiger Verspätung hat nun auch die St. Galler Regierung in der Richtplanung geeignete Standorte für die Produktion von Strom aus Windenergie festgelegt. Damit kommt St. Gallen einem Auftrag des Bundes aus dem Energiegesetz nach. Mit der Windenergie soll in der Schweiz die Lücke verkleinert werden, die vor allem im Winter entsteht, wenn Wasser- und Solarkraft weniger Strom liefern.
Im April fanden in verschiedenen St. Galler Regionen bereits Informationsveranstaltungen zum Thema Windenergie statt, an denen Bürger unter anderem mit Regierungsrätin und Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartements Susanne Hartmann (Mitte) diskutiert werden konnte.
Windparks mit bis zu acht Windräder
Die Regierung stellt nun 17 «Windeignungsgebiete» zur Diskussion. Bei den meisten sind zwei oder mehr Gemeinden betroffen. Die konkreten Informationen dazu finden sich auf der neuen Plattform E-Mitwirkung des Kantons (sg.e-mitwirkung.ch).
In diesen Gebieten soll künftig der Bau von Windparks mit bis zu acht Windenergieanlagen ermöglicht werden. Die Auswahl der Standorte sei das Resultat einer sorgfältigen Abwägung, bei der Nutz- und Schutzinteressen einander gegenübergestellt wurden, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Keine Mitsprache bei kantonalem Sondernutzungsplan
Im Entwurf für die Mitwirkung gehe die Regierung für die Windenergie-Anlagen von einem kantonalen Sondernutzungsplan aus. In den meisten Fällen werde eine gemeindeübergreifende sowie in einigen Gebieten eine kantonsübergreifende Koordination erforderlich sein.
Weil es dort aber kein fakultatives Referendum gebe, hätten die Bürgerinnen und Bürger kein politisches Mitspracherecht. Bis am 29. September läuft nun das Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren. Danach wird die Regierung entscheiden, ob ein kommunaler oder kantonaler Sondernutzungsplan zur Anwendung kommt.